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Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
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Pressemitteilung von Dr. Claudia Wagner
"Steinschlag in der Windschutzscheibe" - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Versicherung
27.07.2017
Auto & Verkehr
Timo F. aus Weißenfels:
In ein paar Wochen fahren wir in den Urlaub. Jetzt habe ich einen Steinschlag in meiner Windschutzscheibe entdeckt. Muss ich die Scheibe vorher noch komplett austauschen lassen oder ist auch eine Reparatur möglich?
Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO:
Bei einem Steinschlag in der Windschutzscheibe sollten Autofahrer immer so schnell wie möglich eine Werkstatt aufsuchen. Denn ein kleiner Schaden kann sich zu einem Riss entwickeln und dadurch die Sicherheit gefährden. Ob Mechaniker die Scheibe auswechseln müssen oder eine Reparatur ausreicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Laut Gesetzgeber ist es Pflicht, die Scheibe auszutauschen, wenn sich der Schaden im direkten Sichtfeld des Fahrers befindet. Außerdem ist keine Reparatur mehr möglich, wenn der Steinschlag weniger als zehn Zentimeter vom Glasrand entfernt oder größer als fünf Millimeter ist. Darüber hinaus dürfen die Zwischenfolie oder gar die Innenscheibe nicht beschädigt sowie bereits Wasser oder Schmutz in die Scheibe eingedrungen sein. Für die Kosten von Reparatur oder Austausch kommt eine Teilkaskoversicherung auf. Bei einer Reparatur verzichtet der Versicherer dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf die Selbstbeteiligung. Ist ein Tausch nötig, müssen Betroffene den Selbstbehalt allerdings übernehmen. Bei beiden Verfahrensweisen erwartet Autofahrer keine Anhebung ihrer Versicherungsprämie. Übrigens: Vor längeren Autofahrten sollten Reisende spezielle Scheibenaufkleber im Handschuhfach deponieren. Unmittelbar nach dem Steinschlag angebracht, schützen sie die Scheibe bis zur nächsten Werkstatt vor weiterem Einreißen oder Verschmutzungen. Der Aufkleber darf die Sicht des Fahrers aber nicht behindern.
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