Pressemitteilung von Dr. Claudia Wagner

"Unfallflucht durch Fußgänger?" - Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice


Auto & Verkehr

Jasmin S. aus Kiel:
Neulich habe ich gesehen, wie ein Fußgänger so unachtsam die Straße überquert hat, dass ein Auto ausweichen musste und fast mit einem anderen Auto zusammengestoßen wäre. Kann sich eigentlich auch ein Fußgänger wegen Unfallflucht strafbar machen, wenn er nach einem Unfall einfach weitergeht?

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Jeder Verkehrsteilnehmer kann sich wegen "Unerlaubten Entfernens vom Unfallort" strafbar machen - also auch ein Fußgänger, der beispielsweise ein Ausweichmanöver verursacht hat. Fußgänger gelten dann als Verkehrsteilnehmer, wenn sie am Straßenverkehr teilnehmen. Dazu gehört zum Beispiel das Betreten oder Überqueren von Verkehrsflächen oder das Be- und Entladen von Fahrzeugen. Auch öffentlich zugängliche Parkplätze zählen zum Straßenverkehr. Selbst das Verursachen eines Kratzers an einem parkenden Auto im Vorbeigehen kann als Unfall gelten - denn die Reparaturkosten können erheblich sein. Auf Unfallflucht steht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Jeder, der irgendwie an einem Unfall beteiligt gewesen sein kann, muss am Unfallort bleiben und die Feststellung seiner Personalien und seiner Beteiligung ermöglichen. Ein Zettel am Scheibenwischer ist dann übrigens nicht ausreichend.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 918


Weitere Verbraucherthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter http://www.das.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die "ERGO Group" als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
ERGO Group D.A.S. Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung Hartzkom Verbraucher Verbraucherfrage Unfallflucht Fußgänger Auto Zusammenstoß Unfall Straßenverkehr

http://www.ergo.com
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Victoriaplatz 2 40477 Düsseldorf

Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM
Hansastraße 17 80686 München


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Dr. Claudia Wagner
Weitere Artikel in dieser Kategorie
27.11.2024 | STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung
Fahren für Kinder in Not
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 67
PM gesamt: 419.249
PM aufgerufen: 71.121.394