Pressemitteilung von Brigitta Mehring

Verkehrsunfall - Immer ein Fall für die Polizei?


Auto & Verkehr

Mehr als 7.000 Verkehrsunfälle gibt es täglich auf deutschen Straßen im Durchschnitt. Dabei sind die Zahlen im Sommer etwas niedriger - in der dunklen Jahreszeit etwas höher. Viel zu tun für die Polizei. Doch muss sie wirklich bei jedem Unfall gerufen werden? Wenn es nur um Kratzer im Lack oder ähnliche Bagatellschäden geht und sich alle Unfallbeteiligten einig sind, kann man auf die Polizei verzichten. Ist der Unfall allerdings schwerwiegend, ist man dazu verpflichtet, die Ordnungshüter zu rufen. Manchmal ist es aus eigenem Interesse besser, wenn ein Polizeibericht den Unfallhergang an Ort und Stelle dokumentiert. ARAG Experten klären die Einzelheiten.

Wann Sie keine Polizei brauchen
Bei kleineren Blechschäden, die über einen geringen Sachschaden nicht hinausgehen, und wenn es keine Verletzten gegeben hat, muss die Polizei nicht gerufen werden. Vorausgesetzt, alle am Unfall beteiligten Personen sind damit einverstanden. Möchte nur eine Seite die Polizei dabeihaben, muss der andere diese Entscheidung akzeptieren. Wer allerdings auf die Aufnahme des Unfalls durch die Polizei verzichtet, muss damit rechnen, dass die Versicherung bei Ungereimtheiten am Unfallhergang Leistungen verweigert, wenn kein offizieller Unfallbericht von der Polizei vorliegt. Sind die Schäden an den Unfallwagen also so groß, dass die Versicherung einspringen muss, sollte direkt nach dem Crash die 110 gewählt werden. Bezahlen muss man für den Polizeieinsatz jedenfalls nicht.

Wichtige Daten austauschen
Wer den Verkehrsunfall ohne Polizei abwickeln möchte, sollte unbedingt die wichtigsten Daten mit dem Unfallgegner austauschen. Zur Herausgabe dieser Daten sind alle Beteiligten verpflichtet: Name und Anschrift, Versicherung sowie Versicherungsnummer und das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs. Dank Smartphone können ja mittlerweile sogar ganz kurz und unbürokratisch Fotos der Dokumente gemacht werden. Gewappnet ist derjenige Autofahrer, der einen europäischen Unfallbericht im Fahrzeug mit sich führt. Denn wenn dieses Formular vollständig ausgefüllt wird, können die Unfallbeteiligten davon ausgehen, dass alle für eine Schadenregulierung erforderlichen Fakten festgestellt sind. Mit der Unterzeichnung dieses Berichtbogens gibt übrigens niemand ein Schuldbekenntnis ab - zumindest nicht bei Verkehrsunfällen in Deutschland, so ARAG Experten.

Wann die Polizei gerufen werden muss
Ist eine Partei bei dem Unfall nicht anwesend, wie etwa bei einem Aus- oder Einparkmissgeschick, muss der Unfallverursacher mindestens dreißig Minuten abwarten, ob der Fahrer des angerempelten Autos auftaucht. Erscheint dieser nicht, muss die Polizei gerufen werden, damit sie den Fahrzeughalter ermitteln kann. Gibt es bei einem Unfall Verletzte, muss die Polizei ebenfalls zwingend hinzugezogen werden. Oberste Priorität hat allerdings die Versorgung des Unfallopfers, die Einleitung der Erste-Hilfe-Maßnahmen, der Ruf der Rettungskräfte (112) sowie die Absicherung der Unfallstelle mit einem Warndreieck. Auch wenn der Verdacht besteht, dass Alkohol oder Drogen im Spiel sind, raten ARAG Experten, den Unfall bei der Polizei zu melden. Worüber am Unfallort am meisten gestritten wird, ist die Unfallschuld: Gibt es hierbei Unklarheiten, sollte die Polizei alarmiert werden, so dass der Unfallhergang von Profis dokumentiert wird und nach der Schuldermittlung später keine Probleme bei der Schadensregulierung durch die Kfz-Versicherung entstehen.

Download des Textes und verwandte Themen:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/
ARAG Rechtsschutz Versicherung Polizei Verkehrsunfall Bagatellschaden Blechschaden Versicherungsnummer Kfz-Versicherung

http://www.ARAG.de
ARAG SE
ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf

Pressekontakt
http://www.ARAG.de
redaktion neunundzwanzig
Lindenstraße 14 50674 Köln


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Brigitta Mehring
19.10.2020 | Brigitta Mehring
Herbstferien zu Corona-Zeiten: Verwirrung pur
19.10.2020 | Brigitta Mehring
Einbrecher haben Hochkonjunktur
16.10.2020 | Brigitta Mehring
Alte Brillen spenden statt wegwerfen
15.10.2020 | Brigitta Mehring
Bouldern: Kletterspaß ohne Seil
Weitere Artikel in dieser Kategorie
27.11.2024 | STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung
Fahren für Kinder in Not
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 51
PM gesamt: 419.233
PM aufgerufen: 71.114.696