Pressemitteilung von Karin Benning

So viel Zeit muss sein: Vor dem Losfahren Scheiben enteisen


Auto & Verkehr

Des einen Freud, ist des anderen Leid: Wintersportler freuen sich über Eis und Schnee, Laternenparker denken an vereiste Windschutzscheiben und klamme Finger. Kalte Hände machen keinen Spaß. Darum kratzen viele, vor dem Losfahren lediglich ein kleines Guckloch in die dick vereiste Windschutzscheibe. Dass das nicht genügt, um den fließenden Verkehr im Auge zu behalten, weiß jeder. Die Straßenverkehrsordnung verlangt (StVO §23 Abs.1) denn auch deutlich mehr: "Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör (...) nicht durch den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden."
Um den Ansprüchen der StVO zu genügen, müssen die Windschutz- und Heckscheibe ebenso wie die Seitenscheiben von Schnee und Eis befreit werden. Auch Kühlerhaube, Dach und ein eventuell vorhandener Kofferraum gehören abgefegt. Wer statt der klassischen Variante mit Eisschieber und Besen auf Thermodecken setzt, sollte bedenken: Feuchte Decken, die nach der Abnahme im eiskalten Innenraum des Autos liegen, lassen die Scheiben noch zusätzlich von innen vereisen.
Ereignet sich ein Unfall, kann zu sparsames Eiskratzen oder mangelhaftes Schnee-Entfernen Folgen haben. Wie die HUK-COBURG mitteilt, reicht es nicht, den Fuß vom Gaspedal zu nehmen, die Geschwindigkeit zu drosseln und auf ein baldiges Auftauen zu vertrauen. Nach Ansicht der Gerichte, muss mindestens die für eine Bremsung notwendige Wegstrecke zu überblicken sein. Wer mit vereisten Scheiben unterwegs ist und auf einen Autofahrer trifft, der ihm die Vorfahrt nimmt, kommt um eine Mithaftung oft nicht herum, wenn sich heraus stellen sollte, dass die schlechte Sicht verantwortlich für den Unfall war.
Das Unfallopfer wird also nicht voll entschädigt, sondern muss einen Teil seines Schadens selbst tragen. Heikel kann das speziell bei Personenschäden werden, wenn zum Beispiel der Anspruch auf Schmerzensgeld gekürzt wird. Und Autofahrer ohne Vollkasko-Versicherung müssen bei einer Mithaftung einen Teil der Reparaturkosten selbst begleichen

http://www.huk.de
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Bahnhofsplatz - 96444 Coburg

Pressekontakt
http://www.huk.de
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Bahnhofsplatz - 96444 Coburg


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Karin Benning
29.07.2020 | Karin Benning
Auto und was dann?
07.07.2020 | Karin Benning
Zecken: Klein, aber gemein
Weitere Artikel in dieser Kategorie
27.11.2024 | STAR CAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung
Fahren für Kinder in Not
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 39
PM gesamt: 419.221
PM aufgerufen: 71.112.041