promoted | KFZ-Versicherung-trotz-Schufa.de
Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
Pressemitteilung von Dr. Claudia Wagner
"Kostümiert Auto fahren" - Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice
01.02.2018
Auto & Verkehr
Carola M. aus Köln:
Zu Karnevalsveranstaltungen fahre ich manchmal mit dem Auto. Mein Kostüm habe ich dann schon an. Ist es erlaubt, kostümiert Auto zu fahren?
Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Grundsätzlich ist es erlaubt, kostümiert Auto zu fahren. Karnevalisten sollten aber einige Einschränkungen beachten: So darf das Kostüm Sicht und Gehör des Fahrers nicht beeinträchtigen oder diesen beim Fahren behindern. Gefährdet, schädigt oder behindert der Fahrer andere Verkehrsteilnehmer, drohen ihm Bußgelder zwischen zehn und 35 Euro wegen Verletzung des Rücksichtnahmegebots aus § 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Kommt es zu Sach- oder Personenschäden, zum Beispiel weil die Clown-Perücke oder die Piraten-Augenklappe das Sichtfeld eingeschränkt haben, haftet der Unfallverursacher auf Schadenersatz. Versicherungen können das Fahren mit Kostüm als grobe Fahrlässigkeit ansehen und zumindest in der Kaskoversicherung - also für den Schaden am eigenen Pkw - die Auszahlung reduzieren. Auf Masken, die das Gesicht verdecken, sollten Karnevalisten beim Autofahren ganz verzichten: Seit der im Oktober 2017 verabschiedeten Änderung der StVO verbietet § 23 Abs. 4 Fahrzeugführern ausdrücklich, ihr Gesicht so zu verhüllen oder zu verdecken, dass es nicht mehr erkennbar ist. Vermummten Autofahrern droht ein Bußgeld von 60 Euro. Dies gilt natürlich nicht bei Fahrzeugen mit Helmpflicht.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.194
Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter http://www.das.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.
Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die "ERGO Group" als Quelle an.
Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
ERGO Group D.A.S. Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung Hartzkom Verbraucher Verbraucherfrage Karneval kostümiert Straßenverkehrsordnung Kostüm Fasching Auto
http://www.ergo.com
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Victoriaplatz 2 40477 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM
Hansastraße 17 80686 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Dr. Claudia Wagner
19.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Fahrradfahren im Herbst und Winter - Saisonale Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
Fahrradfahren im Herbst und Winter - Saisonale Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
14.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Privatinsolvenz: Chance für einen Neuanfang - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Privatinsolvenz: Chance für einen Neuanfang - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
13.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Haftpflichtversicherung regelmäßig prüfen - Tipp der Woche der ERGO Versicherung
Haftpflichtversicherung regelmäßig prüfen - Tipp der Woche der ERGO Versicherung
06.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Erbe ausschlagen? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Erbe ausschlagen? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
05.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Wenn die Heizung kalt bleibt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Wenn die Heizung kalt bleibt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Weitere Artikel in dieser Kategorie
27.11.2024 | TryKA ceBike UG (haftungsb.)
Die Zukunft der urbanen Mobilität: TryKA revolutioniert den Markt mit dem innovativen KAone ceBike
Die Zukunft der urbanen Mobilität: TryKA revolutioniert den Markt mit dem innovativen KAone ceBike
26.11.2024 | Wrightbus
Wrightbus vollzieht Sprung nach Europa
Wrightbus vollzieht Sprung nach Europa
26.11.2024 | TUNAP GmbH & Co. KG
Technologie von Tunap schützt SCR-Systeme effizient vor Kristallablagerungen
Technologie von Tunap schützt SCR-Systeme effizient vor Kristallablagerungen
25.11.2024 | NGO Ebner Rita
Geschwindigkeitsbegrenzung 70 km/h jetzt bald einführen
Geschwindigkeitsbegrenzung 70 km/h jetzt bald einführen
22.11.2024 | Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte
Betrug im Oldtimerrecht: Die Bedeutung von Matching Numbers
Betrug im Oldtimerrecht: Die Bedeutung von Matching Numbers