Pressemitteilung von Mario Hess

Kfz-Versicherung wechseln: Kündigungsfrist beachten


Auto & Verkehr

Der 30. November rückt näher und damit für zahlreiche Autofahrer ein wichtiger Stichtag: Dann endet die jährliche Frist für den Wechsel der Kfz-Versicherung. Bis dahin sollten Versicherungsnehmer ihren aktuellen Vertrag auf den Prüfstand stellen. Ein Vergleich lohnt und hilft Geld sparen, da bei Autoversicherungen i.d.R. finanzielle Einsparpotentiale bestehen.

Rechtzeitig kündigen

Generell besteht bei Kfz-Versicherungen eine einmonatige Kündigungsfrist zum Jahresende. Weil die meisten Verträge am 1. Januar beginnen, haben die Versicherungsnehmer bis zum 30. November Bedenkzeit, ob sie ihre aktuelle Kfz-Versicherung gegen eine günstigere auswechseln wollen. Wie die Versicherungsprämien inklusive des Leistungsumfangs im Vergleich abschneiden, lässt sich am besten ab dem 1. November herausfinden, wenn die meisten Gesellschaften ihre Konditionen anpassen. Unkompliziert können Versicherungsnehmer unter http://www.versicherung-vergleichen.net/kfz-versicherung/kfz-versicherungsvergleich/ ihre bisherige Kfz-Versicherung mit Angeboten anderer Assekuranzen vergleichen.

Sonderkündigungsrecht

Sofern die Versicherungsgesellschaft ihre Prämien erhöht, verfügt der Versicherte über ein Sonderkündigungsrecht, sodass ein Wechsel bereits während der regulären Vertragslaufzeit möglich ist. Gleiches gilt ebenfalls, sobald ein Schadensfall oder ein Fahrzeugwechsel vorliegt. Dann können Kunden innerhalb einer bestimmten Frist den Wechsel einleiten sowie den Vertrag auflösen. Mehr Informationen zu Wechselmöglichkeiten und detaillierte Angaben zu Kündigungsmodalitäten finden Interessierte unter http://www.fahrzeug-versicherung.org/versicherung-wechseln.html
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