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Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
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Pressemitteilung von Brigitta Mehring
Bußgelder im Ausland
20.03.2018
Auto & Verkehr
In dieser Woche beginnen die Osterferien und damit die erste große Reisewelle des Jahres. Wer im Urlaub mit dem Pkw unterwegs ist, muss sich im Ausland an so manche fremde Verkehrsregel anpassen. Sie sollten wissen, dass laut ARAG Experten Bußgelder in anderen Ländern oft nicht nur deutlich höher ausfallen als in Deutschland - kommen sie aus dem EU-Ausland, können sie hier meist auch vollstreckt werden!
Was kosten Verkehrsverstöße im Ausland?
Auf Verkehrsrowdys warten im europäischen Ausland zum Teil harte Strafen. So ist zum Beispiel das Telefonieren am Steuer mit dem Handy ohne Freisprechanlage fast überall teurer als in Deutschland. In Frankreich müssen zudem Raser schon beim ersten Mal mit 1.500 Euro Bußgeld rechnen, in Österreich können es sogar bis zu 2.180 Euro werden.
Wenig Spaß verstehen die meisten Länder bei Alkohol am Steuer: In Dänemark wird schon bei der ersten Alkoholfahrt bis zu einem Monatsgehalt fällig. Bei mehr als 0,8 Promille drohen in Frankreich Gefängnis und ein Bußgeld von 4.500 Euro. Und in Italien kann bei 1,5 Promille sogar das Auto enteignet und zwangsversteigert werden.
ARAG Experten haben zur Orientierung eine Tabelle für Sie zusammengestellt, in der Sie die Höhe der Bußgelder in vielen Ländern erfahren. (https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/3169/)
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