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Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
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Pressemitteilung von Dr. Claudia Wagner
Sicher mit dem Auto durch den Nebel - Saisonale Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
12.09.2018
Auto & Verkehr
Auch wenn der meteorologische Herbst gerade erst begonnen hat, bringt er bereits vereinzelt Nebel. Nicht nur auf Landstraßen oder in Waldgebieten, auch in Städten können morgens und abends immer wieder dichte Nebelschwaden die Sicht nehmen. Für Autofahrer eine Herausforderung. Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO, gibt Tipps für eine sichere Fahrweise und informiert, welche Beleuchtung bei Nebel notwendig und erlaubt ist.
Fahrweise den Sichtverhältnissen anpassen
Nebel bedeutet für Autofahrer schlechte Sicht - manchmal sind es nur wenige Meter. Langsames und vorausschauendes Fahren sowie durchgehende Bremsbereitschaft sind daher ein Muss. "Zudem gilt die Faustregel: Geschwindigkeit gleich Sichtweite", so Mauelshagen. Das heißt: Bei einer Sicht von 40 Metern darf der Fahrer auch nur mit Tempo 40 unterwegs sein. Die Leitpfosten, die mit einem Abstand von 50 Metern am Fahrbahnrand stehen, können bei der Einschätzung der Sichtweite helfen. Tauchen Autofahrer plötzlich in eine Nebelwand ein, sollten sie nicht vor Schreck scharf bremsen, denn dies gefährdet den nachfolgenden Verkehr. Lieber langsam die Geschwindigkeit drosseln. Außerdem empfiehlt der Kfz-Experte, gerade im Herbst regelmäßig die Scheiben zu reinigen und die Scheibenwischer zu testen. Denn im Fall von Nebel sollten wenigstens die Scheiben einen klaren Durchblick erlauben.
Die richtige Beleuchtung
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Autofahrer bei Nebel das Abblendlicht einschalten. "Das Tagfahrlicht reicht für die schwierigen Sichtverhältnisse bei Nebel nicht aus", erklärt Mauelshagen. Zwar schaltet sich bei modernen Fahrzeugen das Abblendlicht abhängig von den Lichtverhältnissen häufig automatisch ein beziehungsweise aus. Doch oft erfolgt die Aktivierung recht spät. Daher ist es bei Nebel besser, wenn der Fahrer selbst von Tagfahr- auf Abblendlicht umschaltet. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 Meter ist es laut StVO erlaubt, Nebelschlussleuchte und Nebelscheinwerfer einzuschalten. Der Fahrer muss sie aber umgehend wieder ausschalten, wenn die Sichtverhältnisse besser werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das extrem starke Licht andere Autofahrer blendet. Übrigens: Da das weiß strahlende Fernlicht reflektiert und somit sowohl den Fahrer selbst als auch den entgegenkommenden Autofahrer blendet, ist es bei Nebel nicht hilfreich und sollte ausgeschaltet bleiben.
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