Pressemitteilung von Dr. Claudia Wagner

Herbstzeit ist Winterreifenzeit - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung


Auto & Verkehr

Rückt die kalte Jahreszeit näher, sollten Autofahrer sich wieder um die Bereifung ihres Wagens kümmern. Welcher Reifen wann der richtige ist und ob es eine gesetzlich vorgeschriebene Winterreifenpflicht gibt, weiß Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO.


Winter-, Sommer- und Ganzjahresreifen: Was ist der Unterschied?

Winter- und Sommerreifen unterscheiden sich durch ihre Gummimischung und das Profil: Winterreifen sind mit zusätzlichen Rillen ausgestattet und sind weicher. So verhindern sie ein zu starkes Rutschen bei Schnee oder Matsch. Im Sommer müssen die Reifen dagegen hohen Temperaturen standhalten. Daher ist die hier verwendete Gummimischung besonders hart. Bei winterlichen Straßenverhältnissen bedeutet das allerdings erhöhte Rutschgefahr, weshalb ein Reifenwechsel sinnvoll ist. Immer mehr Autofahrer wollen sich aber diesen Aufwand sparen und setzen auf Ganzjahresreifen. Frank Mauelshagen dazu: "Ganzjahresreifen sind ein Kompromiss. Sie eignen sich für Autofahrer, die bei extremen Wetterverhältnissen auch auf das Auto verzichten können und damit weder in den Skiurlaub fahren noch im Hochsommer nach Südeuropa."


Pflicht oder nicht?

Die Frage, ob es in Deutschland eine Winterreifenpflicht gibt, lässt sich nicht eindeutig beantworten. "Wir haben hierzulande eine sogenannte "situative Winterreifenpflicht"", so der Kfz-Experte. Das heißt konkret: Herrscht Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Reif- oder Eisglätte, dann sind Winterreifen Pflicht. Festgelegt ist dies in der Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 2 Absatz 3a. Halten sich Autofahrer nicht daran, riskieren sie ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und müssen bei einem Unfall mit Sommerreifen unter Umständen auch mit Leistungskürzungen seitens der Versicherung rechnen. Übrigens: Auch mit Ganzjahresreifen dürfen Autofahrer bei Glatteis & Co. unterwegs sein, wenn sie das alte M+S- oder das seit 2018 gültige Schneeflocken-Symbol aufweisen.


Seit Januar 2018: Von M+S zum Schneeflocken-Symbol

Bisher erfüllten Winterreifen mit dem M+S-Zeichen die Vorgaben der StVO für Winterreifen. Seit Januar 2018 müssen neu hergestellte Winterreifen das sogenannte Alpine-Symbol - ein dreigezacktes Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke in der Mitte - aufweisen. Bis zum 30. September 2024 gilt eine Übergangszeit: So lange dürfen Autohalter noch mit Winterreifen mit dem M+S-Zeichen unterwegs sein, die sie vor 2018 gekauft haben. "Wer sich jetzt neue Winterreifen zulegt, sollte unbedingt auf das Schneeflocken-Symbol achten", empfiehlt Mauelshagen.


Von O bis O?

"Von Oktober bis Ostern", also von O bis O, lautet eine weit verbreitete Faustregel für den Einsatz von Winterreifen. Der Kfz-Experte rät, spätestens beim ersten Raureif die Winterbereifung aufzuziehen. Ein weiterer wichtiger Indikator: Dauerhaft Temperaturen unter sieben Grad Celsius. Da sich winterliche Wetterverhältnisse nicht immer nach dem Kalender richten, ist ein Reifenwechsel bis Ende Oktober sinnvoll. Das hat dann auch den Vorteil, dass es in den Werkstätten noch nicht so voll ist wie nach dem ersten Schnee- und Frosteinbruch.


Vorsichtiges Fahren

Hat der Winter Einzug gehalten, sollten Autofahrer ihre Fahrweise den winterlichen Bedingungen anpassen. Dazu gehört beispielsweise, in einem möglichst hohen Gang und bei niedriger Motorendrehzahl zu fahren, da ansonsten die Räder durchdrehen können. Auch mit dem Gaspedal sollten Autofahrer behutsam umgehen. Ruckartige Lenkbewegungen gilt es zu vermeiden. Gerade im Winter ist auch eine gute Beleuchtung wichtig: Daher empfiehlt der ERGO Experte, auch tagsüber mit Tagfahrlicht zu fahren. Wer keines besitzt, kann das Abblendlicht einschalten. Verpflichtend ist diese Sicherheitsmaßnahme jedoch nicht.
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