Pressemitteilung von Dr. Claudia Wagner

Beleuchtung am Fahrrad - Tipp der Woche des D.A.S. Leistungsservice


Auto & Verkehr

Die Tage werden kürzer und wer viel mit dem Rad unterwegs ist, fährt immer häufiger im Dunklen. Fahrradfahrer sollten daher jetzt die Beleuchtung ihres Gefährts checken. Sie sollte vollständig und funktionstüchtig sein. Vorgeschrieben sind vorn ein weißer Scheinwerfer und ein weißer Rückstrahler. Hinten muss es ein rotes Rücklicht und einen roten Rückstrahler geben. Übrigens: Seit Juni 2017 sind nicht nur Fahrradbeleuchtungen mit Dynamo, sondern auch solche mit Batterie oder Akku zulässig. Die Dynamopflicht ist also passe. Die Beleuchtung einschließlich Energiequelle darf abnehmbar sein. Ohne sie zu fahren, ist allerdings nur bei hellem Tageslicht erlaubt. Auch rote Rückleuchten mit Bremslichtfunktion und weiße Frontlampen mit Tagfahrlicht- und Fernlichtfunktion sind erlaubt. Allerdings darf die Beleuchtung andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Unzulässig sind blinkende Leuchten. Zur Pflichtausstattung eines Fahrrads gehören auch Reflektoren vorn und hinten an den Pedalen. Um von der Seite gut zu sehen zu sein, müssen Fahrräder entweder je zwei gelbe Speichenreflektoren am Vorder- und Hinterrad oder weiße Reflexstreifen an den Reifen oder Felgen haben. Nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert sind reflektierende Kragen, Gurte oder Westen, die sich Fahrradfahrer bei schlechten Sichtverhältnissen umhängen können.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.336


Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter http://www.das.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die "ERGO Group" als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
D.A.S. Rechtsschutz ERGO Group Fahrrad Beleuchtung Fahrradbeleuchtung Straße Verkehr Rückstrahler Dynamo Hartzkom Verbraucher Rad Reflexstreifen

http://www.ergo.com
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
ERGO-Platz 2 40477 Düsseldorf

Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Hansastraße 17 80686 München


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Dr. Claudia Wagner
Weitere Artikel in dieser Kategorie
22.11.2024 | Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte
Betrug im Oldtimerrecht: Die Bedeutung von Matching Numbers
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 70
PM gesamt: 419.166
PM aufgerufen: 71.087.118