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Pressemitteilung von Chris Schwannecke
E-Roller bzw. E-Scooter werden 2019 legalisiert - Fakten, Umweltprämien und Tipps!
29.10.2018
Auto & Verkehr
Die E-Mobillität bei Elektrischen Kleinstfahrzeugen ist bereits weiter vorangeschritten, als bei E-Autos! Erfahren Sie, welche Regeln 2019 neu in Kraft treten, warum es sich lohnt einen E-Roller zu fahren und welche Umweltzuschüsse Sie sich beim Kauf abholen können.
Nach Angaben des Verkehrsministeriums sollen "Ende 2018 oder spätestens Anfang 2019" Tretroller mit Elektromotoren, auch E-Scooter bzw Kick-Scooter für den Straßenverkehr in Deutschland zugelassen werden. Dafür wird die neue Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen (PLEVs) am Straßenverkehr in Kraft treten. Bis dato waren die kleinen Elektroroller ab 6 km/h auf Deutschlands Straßen nicht erlaubt, sondern nur auf privatem Gelände. Jetzt soll das die anstehende offizielle Betriebserlaubnis ändern.
> Für welche Fahrzeuge gelten die neuen Regelungen?
Es gibt E-Roller, E-Scooter, E-Kickboards, Hoverborards oder Microscooter. Also alles was rollt und einen Elektromotor hat. Als E-Roller werden allgemein die Motorroller mit Chassis bezeichnet, als E-Scooter bzw. Kickboards diejenigen Roller mit Lenkstange und Hoverboard sind elektrisch betriebene Rollbretter ohne Lenkstange.
Nach dem Straßenverkehrsgesetz müssen alle Elektrofahrzeuge ab 6 km/h zugelassen werden. Ab 25 km/h braucht man neben der Zulassung, auch eine Versicherung und muß einen Helm tragen. Im Zuge des stärker werdenden Trends zu einer E-Mobillität, bessonders im sogenannten Last-Mile Bereich finden wir immer mehr Elektrokleinstfahrzeuge im Straßenverkehr. Dafür wurde jetzt das Regelwerk verfaßt, das 2019 in Kraft treten soll.
> Diese Regeln sollen für E-Scooter in Deutschland gelten:
- Max. Höchstgeschwindigkeit 20km/h
- Der Radweg ist vorgeschrieben, der Gehweg verboten.
- Wenn kein Radweg da ist, muss man auf der Straße fahren.
- Mindestalter 15 Jahre, mit einen Mofa-Führerschein oder anderer Fahrerlaubnis
- Versicherungspflicht (Versicherungsplakette wie Mofas und kleinen Motorroller).
-Eine Helmpflicht gibt es vorerst für E-Scooter nicht
- Technik: zwei voneinander unabhängigen Bremsen, nach vorne und nach hinten zeigenden Blinker, ein
hörbares Signal und eine Lenk- oder Haltestange
TIPP: Infos zu aktuellen E-Scooter Modellen, Herstellern und Kaufberatung auf e-Roller.com (https://e-roller.com/e-scooter)
> Warum es sich lohnt einen E-Roller zu fahren!
Die Entwicklung von Elektrorollern bis 45 kmh, bzw. bis 80 km/h und 125 km/h ist in den letzten Jahren in Sachen Motortechnik und Akkus stark vorangekommen. Besonders die Reichweiten und Ladezeiten haben sich stark verbessert.
> Die Vorteile von Elektroroller im Überblick:
- geringer Lärm, keine Abgase
- keine Abhängigkeit vom fossilen Treibstoff
- weniger Wartungskosten
- geringere Betriebskosten
- geringere Kilometerkosten
- Aufladen an jeder Steckdose möglich
Die durchschnittlichen Kilometerkosten des E-Rollers sind sichtbar kleiner. Insgesamt machen die Betriebskosten (nur Strom statt Kraftstoff), die geringeren Fixkosten bei Wegfall der Steuer und die geringeren Werkstattkosten den E-Roller unschlagbar günstig.
> Umweltzuschüsse für E-Roller
Umweltprämien beim Kauf eines e-Rollers von bis zu 500 EUR sind mancherorts möglich! Vor dem Kauf eines e-Rollers kann es Sinn machen, sich über die unterschiedlichen Fördertöpfe der eigenen Kommune bzw. der Stadt zu informieren. Häufig wird der Kauf eines E-Rollers mit mit einem Vertrag des regionalen Stromversorgers verbunden und gefördert. In Göttingen gab es 300 Euro (inklusive des 2. Akkus sogar 400 Euro), in München wurden bereits bis zu 1000 Euro für Elektrische Kleinstfahrzeuge bezuschusst, in Würzburg waren es dagegen nur 130 Euro. Informieren Sie sich.
TIPP: Infos zu den Zuschüssen für Elektrische Kleinstfahrzeuge, sowie Kaufberatung, Modelle, Hersteller, Testvergleiche und mehr auf e-Roller.com (https://e-roller.com/)
Bildquelle: Fotolia #209827891
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Davenstedter Str. 60 30453 Hannover
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