promoted | KFZ-Versicherung-trotz-Schufa.de
Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
Pressemitteilung von Dr. Claudia Wagner
Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze - Zivilrecht
13.11.2018
Auto & Verkehr
Betreiber von Waschstraßen müssen ihre Kunden darauf hinweisen, dass bei neueren Automatikfahrzeugen die Zündung eingeschaltet bleiben muss, damit die Parksperre nicht die Räder blockiert. Ansonsten haften die Betreiber für entstehende Schäden. Dies hat laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Amtsgericht München entschieden.
AG München, Az. 213 C 9522/16
Hintergrundinformation:
Immer wieder kommt es zu Rechtsstreitigkeiten, weil Fahrzeuge in Waschanlagen Schäden erleiden. Ob der Betreiber für den Schaden haftet, kommt auf die Ursache an: War es eine vom Betreiber verschuldete Fehlfunktion der Anlage oder war es ein Bedienungsfehler des Autofahrers? Die Betreiber versuchen oft, ihre Haftung durch ausgehängte "Allgemeine Geschäftsbedingungen" zu begrenzen. Sie haben allerdings auch bestimmte Aufklärungspflichten, denn der Kunde muss wissen, wie er die Anlage richtig zu bedienen hat. Der Fall: Ein Münchner war mit seinem BMW X3 Automatik in eine Waschstraße gefahren. Die ausgehängten Bedienungshinweise wiesen die Kunden an, den Gang herauszunehmen, die Automatik auf "N" zu stellen, die Zündung auszuschalten sowie nicht zu lenken oder zu bremsen. Während der Wäsche geriet das Auto vorne aus der Schleppkette und kollidierte mit einer Säule. Auf das Hupen des Fahrers hin griff ein Mitarbeiter ein, stellte die Anlage ab und half, das Auto wieder in die Spur zu bringen. Es sprang jedoch ein zweites Mal mit dem Vorderrad aus dem Schleppmechanismus und kollidierte mit einem Teil der Waschanlage. Der Autofahrer verlangte Schadenersatz für seinen beschädigten rechten Kotflügel. Der Betreiber behauptete, der Fahrer müsse in der Anlage gelenkt oder gebremst haben. Das Urteil: Das Amtsgericht München gab nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice dem Kunden Recht. Einem Sachverständigen zufolge war der Schaden durch ein Zusammenwirken mehrerer Umstände entstanden: Bei ausgeschalteter Zündung blockiere bei modernen Automatikautos die automatische Parksperre die Räder. Dazu komme, dass bei älteren Waschanlagen oft der Rollenabstand des Schleppbandes zu kurz sei für neuere Fahrzeuge mit ihrem immer längeren Radstand. Das Zusammenwirken der Sicherheitsrolle und des zu kurzen Rollenabstandes mit den blockierten Rädern des Autos könne das Fahrzeug aus dem Schleppband heben. Dies sei hier offenbar passiert. Das Gericht sah kein Verschulden des Kunden. Vielmehr hätte der Betreiber den Kunden darauf hinweisen müssen, dass die Zündung bei neueren Automatikautos während der kompletten Wäsche eingeschaltet bleiben müsse.
Amtsgericht München, Urteil vom 6. September 2018, Az. 213 C 9522/16
Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter http://www.das.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.
Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.
Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
D.A.S. Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung Verbraucher Hartzkom Recht Amtsgericht München AG München Zivilrecht Waschstraße Automatikfahrzeug Aufklärungspflicht Waschanlage
http://www.ergo.com
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
ERGO-Platz 2 40477 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Hansastraße 17 80686 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Dr. Claudia Wagner
19.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Fahrradfahren im Herbst und Winter - Saisonale Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
Fahrradfahren im Herbst und Winter - Saisonale Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
14.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Privatinsolvenz: Chance für einen Neuanfang - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Privatinsolvenz: Chance für einen Neuanfang - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
13.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Haftpflichtversicherung regelmäßig prüfen - Tipp der Woche der ERGO Versicherung
Haftpflichtversicherung regelmäßig prüfen - Tipp der Woche der ERGO Versicherung
06.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Erbe ausschlagen? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Erbe ausschlagen? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
05.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Wenn die Heizung kalt bleibt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Wenn die Heizung kalt bleibt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Weitere Artikel in dieser Kategorie
26.11.2024 | Wrightbus
Wrightbus vollzieht Sprung nach Europa
Wrightbus vollzieht Sprung nach Europa
26.11.2024 | TUNAP GmbH & Co. KG
Technologie von Tunap schützt SCR-Systeme effizient vor Kristallablagerungen
Technologie von Tunap schützt SCR-Systeme effizient vor Kristallablagerungen
25.11.2024 | NGO Ebner Rita
Geschwindigkeitsbegrenzung 70 km/h jetzt bald einführen
Geschwindigkeitsbegrenzung 70 km/h jetzt bald einführen
22.11.2024 | Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte
Betrug im Oldtimerrecht: Die Bedeutung von Matching Numbers
Betrug im Oldtimerrecht: Die Bedeutung von Matching Numbers
22.11.2024 | EVUM Motors GmbH
Kosten senken, nachhaltig wachsen: Unternehmen profitieren vom Evum
Kosten senken, nachhaltig wachsen: Unternehmen profitieren vom Evum