promoted | KFZ-Versicherung-trotz-Schufa.de
Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
Pressemitteilung von Dr. Claudia Wagner
Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze - Sozialversicherungsrecht
27.11.2018
Auto & Verkehr
Hat ein Arbeitnehmer während eines Tankstopps auf dem Weg vom Job nach Hause einen Unfall, fällt er nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Tanken gehört nicht zum versicherten Arbeitsweg, sondern bereitet diesen nur vor. So hat laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Sozialgericht Stuttgart entschieden.
SG Stuttgart, Az. S 1 U 2825/16
Hintergrundinformation:
Bei Arbeitsunfällen sind Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Allerdings gibt es immer wieder Streit um die Frage, wann ein Arbeitsunfall vorliegt. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt auch für sogenannte Wegeunfälle - also Unfälle auf dem Weg von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück. Es ist aber nur der direkte Weg ohne Umwege versichert. Wer mit einem motorisierten Fahrzeug unterwegs ist, muss allerdings auch mal tanken. Da stellt sich die Frage: Ist ein Halt an der Tankstelle bereits eine Unterbrechung des direkten Arbeitsweges? Der Fall: Ein Arbeitnehmer war auf dem Weg vom Arbeitsplatz nach Hause mit seinem Mofa auf das Gelände einer Tankstelle abgebogen, um zu tanken. Dort rammte ihn ein anderes Fahrzeug. Dabei zog er sich unter anderem Verletzungen an der Lendenwirbelsäule zu. Die gesetzliche Unfallversicherung sah den Unfall nicht als Arbeitsunfall an und versagte dem Mofafahrer ihren Schutz. Das Urteil: Das Sozialgericht Stuttgart bestätigte nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice die Ansicht des Versicherungsträgers. Der Arbeitsweg sei zwar versichert, sogenannte Vorbereitungshandlungen, um das Fahrzeug betriebsbereit zu machen, jedoch nicht. Dies gelte zumindest, solange das Fahrzeug selbst kein Arbeitsgerät sei. Ein Tankstopp gehöre zum privaten Lebensbereich des Arbeitnehmers. Das Tanken könne nur unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen, wenn es durch unvorhergesehene Umstände, wie eine Umleitung oder einen Stau, nötig sei und der Arbeitnehmer anders nicht nach Hause kommen könne. Hier habe der Arbeitnehmer aber vorhersehen können, dass er tanken müsse. Als weitere Beispiele für nicht versicherte Vorbereitungshandlungen nannte das Gericht das morgendliche Freischaufeln der Garageneinfahrt von Schnee und das Eiskratzen im Winter.
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 20. Juli 2017, Az. S 1 U 2825/16
Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter http://www.das.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.
Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.
Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
D.A.S. Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung Verbraucher SG Stuttgart Sozialversicherungsrecht Arbeitnehmer Unfallversicherung Tankstopp Arbeitsweg Arbeitsunfall Wegeunfall Umweg
http://www.ergo.com
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
ERGO-Platz 2 40477 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Hansastraße 17 80686 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Dr. Claudia Wagner
19.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Fahrradfahren im Herbst und Winter - Saisonale Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
Fahrradfahren im Herbst und Winter - Saisonale Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
14.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Privatinsolvenz: Chance für einen Neuanfang - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Privatinsolvenz: Chance für einen Neuanfang - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
13.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Haftpflichtversicherung regelmäßig prüfen - Tipp der Woche der ERGO Versicherung
Haftpflichtversicherung regelmäßig prüfen - Tipp der Woche der ERGO Versicherung
06.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Erbe ausschlagen? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Erbe ausschlagen? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
05.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Wenn die Heizung kalt bleibt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Wenn die Heizung kalt bleibt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Weitere Artikel in dieser Kategorie
26.11.2024 | TUNAP GmbH & Co. KG
Technologie von Tunap schützt SCR-Systeme effizient vor Kristallablagerungen
Technologie von Tunap schützt SCR-Systeme effizient vor Kristallablagerungen
25.11.2024 | NGO Ebner Rita
Geschwindigkeitsbegrenzung 70 km/h jetzt bald einführen
Geschwindigkeitsbegrenzung 70 km/h jetzt bald einführen
22.11.2024 | Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte
Betrug im Oldtimerrecht: Die Bedeutung von Matching Numbers
Betrug im Oldtimerrecht: Die Bedeutung von Matching Numbers
22.11.2024 | EVUM Motors GmbH
Kosten senken, nachhaltig wachsen: Unternehmen profitieren vom Evum
Kosten senken, nachhaltig wachsen: Unternehmen profitieren vom Evum
21.11.2024 | LED Explorer GmbH
Neue Lichttechnik für Autohäuser
Neue Lichttechnik für Autohäuser