Pressemitteilung von Karin Benning

Versicherungsschutz gratis


Auto & Verkehr

Zeit schlafen zu gehen: Viele Cabrios und Motorräder verschwinden spätestens im November von der Straße. Sie werden vorübergehend außer Betrieb gesetzt und erst im Frühjahr bei schönem wieder Wetter hervorgeholt. Wer nur ein paar Monate im Jahr fährt, will natürlich nur dafür Steuern und Versicherungsbeiträge zahlen. Mit Saisonkennzeichen kein Problem. Mehr als 800.000 Pkw- und 1,3 Millionen Motorradfahrer nutzen laut Kraftfahrt-Bundesamt die Möglichkeit, ihr Fahrzeug einmalig für mindestens zwei, maximal elf Monate bei der Zulassungsstelle anzumelden. Mit Beginn der neuen Saison kann sich der Fahrer ins Auto setzen, Gas geben und losfahren. Der Saisonzeitraum bleibt bis zur endgültigen Abmeldung von Jahr zu Jahr gültig.

Aber nicht nur das: Wird das Fahrzeug eingemottet, erlischt, wie die HUK-COBURG mitteilt, der
Versicherungsschutz nicht völlig. Während des Stilllegungszeitraums besteht in der Kfz-Versicherung eine kostenlose Ruheversicherung. Sie kommt in der Kfz-Haftpflichtversicherung hauptsächlich dann zum Tragen, wenn auslaufende Betriebsstoffe wie Öl oder Benzin das Erdreich verschmutzen, vielleicht sogar ins Grundwasser sickern. Fordern zum Beispiel Vermieter oder Kommune deshalb Schadenersatz, wäre das ein Fall für die Versicherung.

Die Ruheversicherung kann auch eine Teilkasko-Versicherung (TK) miteinschließen, vorausgesetzt die
Versicherung bestand schon vor der Ruhephase. Wichtig wird die Ruheversicherung in der TK vor allem, wenn Winterstürme schwere Gegenstände durch die Luft wirbeln, die dann das Kraftfahrzeug beschädigen. Aber auch Themen wie Motorbrand durch Kurzschluss in der Elektronik oder Diebstahl spielen immer wieder eine Rolle.

Um von der kostenlosen Ruheversicherung zu profitieren, muss es sich beim Winterquartier entweder um einen Raum oder zumindest um einen umfriedeten Abstellplatz handeln. Umfriedung kann heißen, der Platz ist von einem Zaun oder einer Hecke umschlossen. Wer ein Carport für diesen Zweck nutzt, sollte die freien Seiten wenigstens mit einer Kette sichern.

http://www.huk.de
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Bahnhofsplatz - 96444 Coburg

Pressekontakt
http://www.huk.de
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Bahnhofsplatz - 96444 Coburg


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Karin Benning
29.07.2020 | Karin Benning
Auto und was dann?
07.07.2020 | Karin Benning
Zecken: Klein, aber gemein
Weitere Artikel in dieser Kategorie
22.11.2024 | Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte
Betrug im Oldtimerrecht: Die Bedeutung von Matching Numbers
21.11.2024 | LED Explorer GmbH
Neue Lichttechnik für Autohäuser
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 23
PM gesamt: 419.119
PM aufgerufen: 71.082.254