Pressemitteilung von Karin Benning

Autopacken mit Sinn und Verstand


Auto & Verkehr

Sommer, Sonne, Ferienzeit: Tausende packen jetzt die Koffer, beladen ihr Auto und starten in den Urlaub. Wer sicher ankommen will, sollte beim Verstauen des Gepäcks ein paar Dinge beherzigen. Klar, dass schwere und sperrige Gegenstände im Kofferraum verstaut werden: Am besten vor oder direkt auf der Hinterachse. In Kombis dürfen Gepäckstücke zudem nicht über die Höhe der Rückbank hinaus gestapelt werden. Nur mit einem Trenngitter oder Trennnetz im Auto ist höheres Beladen kein Problem.
Geregelt ist die Ladungssicherheit, wie die HUK-COBURG mitteilt, in der Straßenverkehrsordnung (StVO §22). Hier heißt es, "die Ladung (...) ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin und her rollen" kann. Das betrifft nicht nur große Gepäckstücke, auch lose Kleinigkeiten - zum Beispiel Handtaschen oder Handys - können sich bei Vollbremsungen auf der Autobahn in Wurfgeschosse verwandeln, die die Insassen verletzen. Darum verstaut man selbst Kleinteile am besten im Handschuh- oder Seitentürfach.
Vielen Urlaubern genügt der Stauraum ihres Pkw nicht. Sie montieren deshalb zusätzlich eine Box auf ihr Autodach. Hier sollte man die zulässige Dachlast ebenso wie die Höchstgeschwindigkeit stets im Blick haben. In der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs lässt sich ablesen, wie schwer dieser zusätzliche Dachkoffer nach dem Beladen sein darf bzw. welche Höchstgeschwindigkeit gefahren werden darf. Unabhängig davon hat nicht jede Dachbox dasselbe Volumen: Wieviel maximal hineinpasst, steht in der boxeigenen Betriebsanleitung.
Gewicht ist auch an anderer Stelle noch ein Thema: Immer öfter wird das eigene Rad mit in den Urlaub genommen. Die meisten Urlauber transportieren es auf einer Anhängerkupplung, auf der ein zusätzlicher Träger befestigt wird. Entscheidend ist hier neben der zulässigen Trägerlast auch die Stützlast der Anhängerkupplung. Über beides informiert wieder die zu jedem Einzelteil gehörende Betriebserlaubnis. Darin steht auch, wie schnell man fahren darf, wenn man seine Räder Huckepack nimmt.

http://www.huk.de
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Bahnhofsplatz - 96444 Coburg

Pressekontakt
http://www.huk.de
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Bahnhofsplatz - 96444 Coburg


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Karin Benning
29.07.2020 | Karin Benning
Auto und was dann?
07.07.2020 | Karin Benning
Zecken: Klein, aber gemein
Weitere Artikel in dieser Kategorie
22.11.2024 | Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte
Betrug im Oldtimerrecht: Die Bedeutung von Matching Numbers
21.11.2024 | LED Explorer GmbH
Neue Lichttechnik für Autohäuser
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 64
PM gesamt: 419.094
PM aufgerufen: 71.070.223