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Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
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Pressemitteilung von Karin Benning
Unfall und was dann?
09.07.2019
Auto & Verkehr
Coburg, 09. Juli 2019
Ferienzeit ist Urlaubszeit. Wie in jedem Jahr quälen sich Autokolonnen über deutsche Straßen. Das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden, steigt. Das Risiko kennen die Autofahrer. Deutlich weniger können die Frage beantworten: Was ist im Fall der Fälle zu tun?
Werden Menschen verletzt, sollte die Polizei und wenn nötig auch der Krankenwagen informiert werden. Noch bevor die Polizei eintrifft, gilt es erste Hilfe zu leisten und die Unfallstelle zu sichern. Letzteres beginnt mit dem Einschalten der eigenen Warnblinkanlage und dem Anziehen der Warnweste noch im Auto. Danach wird das Warndreieck aufgestellt: Innerorts sollte es 50 Meter und auf Landstraßen mindestens 150 Meter entfernt zur Unfallstelle stehen. Auf Autobahnen beträgt die Distanz zwischen Warndreieck und Schadenort mindestens 200 Meter. Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder hinter einer Kuppe, wird das Warndreieck davor aufgestellt. Wichtig ist, dass das Warndreieck so steht, dass andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig und deutlich sichtbar auf die Gefahrenstelle aufmerksam werden.
Das Aufstellen auf Landstraßen und Autobahnen ist ein nicht ganz ungefährliches Unterfangen. Zum eigenen Schutz läuft man ganz weit rechts, am äußersten Fahrbahnrand - noch besser: das Laufen hinter der Leitplanke. Wer das Warndreieck aufgeklappt vor sich her trägt, verbessert zusätzlich seine Sichtbarkeit.
Die Polizei hält alle Unfall-Fakten in einem Protokoll fest. Bleiben die Kontrahenten unter sich, füllt man, wie die HUK-COBURG mitteilt, am besten einen europäischen Unfallbericht aus. Der sollte griffbereit im Handschuhfach liegen. Wer alle Fragen nach Personalien, Versicherung und Unfallhergang beantwortet sowie ein Foto vom Unfallgeschehen macht, hat eine solide Basis für die Schadenregulierung gelegt. Gibt es Zeugen, werden natürlich deren Personalien notiert. - Den Unfallbericht stellen Versicherer ihren Kunden in der Regel kostenlos zur Verfügung.
Stehen die Fakten fest, ist der Unfallverursacher in der Uhr: Er muss seiner Versicherung den Schaden zeitnah melden. Und selbst wenn die Haftung klar zu sein scheint, sollte der Geschädigte das Gespräch mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung suchen.
Unfall mit ausländischem Pkw?
Deutschland ist ein Transitland. Gerade im Sommer sind viele ausländische Pkw auf deutschen Straßen unterwegs und Unfälle zwischen Ausländern und Deutschen keine Seltenheit. Verschuldet ein Ausländer einen Unfall, kann sich der deutsche Geschädigte mit seinen Ansprüchen an das "Deutsche Grüne Karte Büro" wenden (Telefon (030) 2020 5757; Telefax (030) 2020 6757; dbgk@gruene-karte.de). In der Regel überträgt das "Deutsche Grüne Karte Büro" die Schadenre-gulierung an einen inländischen Kfz-Haftpflichtversicherer. Der Schaden des deutschen Unfallop-fers wird also reguliert, als hätte ein deutscher Verkehrsteilnehmer den Unfall verschuldet.
http://www.huk.de
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Bahnhofsplatz - 96444 Coburg
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