Pressemitteilung von Dr. Claudia Wagner

Wer haftet für Sturmschäden am Auto? - Verbraucherinformation der ERGO Group


Auto & Verkehr

Wenn der Herbst beginnt, hat er meist nicht nur bunte Blätter, sondern auch Stürme im Gepäck. Die gefährden neben Gebäuden vor allem auch Autos. Herumfliegende Gegenstände wie Dachziegel, Äste oder im schlimmsten Fall umgestürzte Bäume können an Fahrzeugen erhebliche Schäden anrichten. Welche Versicherung dann für den Schaden aufkommt, erläutern die Versicherungsexperten Frank Mauelshagen und Peter Schnitzler von ERGO.


Teilkasko oder Vollkasko?

Fegt ein Sturmtief über das Land, kommen neben Gebäuden meist auch Autos zu Schaden. Deren Besitzer sollten sich dann an ihre Versicherung wenden. Unter bestimmten Voraussetzungen greift die Teilkaskoversicherung. "Allerdings erst ab Windstärke acht, also ab einer Windgeschwindigkeit von mindestens 65 km/h", so Frank Mauelshagen. Es kann sein, dass die Autobesitzer die Windstärke zum Zeitpunkt der Beschädigung belegen müssen. "Hier kann der Deutsche Wetterdienst helfen", empfiehlt Mauelshagen. War Windstärke acht erreicht, springt die Teilkasko bei Schäden durch "unmittelbare Sturmeinwirkungen" ein - beispielsweise durch herumfliegende Ziegel oder umgestürzte Bäume. "Dabei ist es unerheblich, ob die Schäden am geparkten Auto, am haltenden Auto oder während der Fahrt entstanden sind", erläutert der Kfz-Experte. Anders sieht es aus, wenn ein Fahrer zum Beispiel gegen einen durch den Sturm entwurzelten Baum fährt, der schon länger auf der Straße liegt. Das gilt als Unfall. Dann trägt nur eine Vollkaskoversicherung den entstandenen Schaden. Wer keine Kaskoversicherung hat, geht bei Sturmschäden am Auto grundsätzlich leer aus. Ausnahme: Der Betroffene kann beweisen, dass ein anderer für den Schaden am Fahrzeug verantwortlich ist.


Wer ist der Schadensverursacher?

Nicht immer ist allein der Sturm für die Schäden verantwortlich. Denn Haus- und Grundstücksbesitzer sind im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht dazu verpflichtet, den Zustand der Bäume auf ihrem Besitz sowie Dachziegel oder Mauerteile regelmäßig zu kontrollieren. Tun sie das nicht, müssen sie gegebenenfalls haften, wenn herabfallende Äste oder lockere Ziegel Schäden an parkenden Autos verursachen - denn dann handeln sie fahrlässig. "Mit einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist dieses finanzielle Risiko aber aus der Welt", beruhigt Peter Schnitzler. Sind Firmen oder Städte beziehungsweise Gemeinden für Gebäude, Parks, Baustellen oder Aufbauten verantwortlich, dann liegt auch die entsprechende Haftung bei ihnen: Baufirmen, die ihre Gerüste nicht ausreichend absichern, oder Werbeunternehmen, deren schlecht montierte Plakatwände auf ein geparktes Auto stürzen, müssen für einen entstandenen Schaden geradestehen. Umgekehrt gilt: Ist ein Schadensverursacher seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen, haftet er auch nicht. Stürzt zum Beispiel ein Verkehrsschild, das sauber verankert war, auf ein Auto, muss die Stadt oder Gemeinde keinen Schadenersatz leisten. Die Beweislast trägt im Regelfall übrigens der Geschädigte.


Sturmschäden bei der Versicherung melden

Wer an seinem Auto einen Sturmschaden feststellt, sollte sich umgehend an seinen Versicherer wenden. Das gilt vor allem, wenn ein anderer den Schaden zu verantworten hat. Hilfreich ist es, direkt am Unfallort Beweise zu sichern - am besten mit Fotos und Zeugen. In der Regel schickt die Versicherung einen Gutachter, der sich den Schaden ansieht. Wichtig: Beschädigte Gegenstände wie einen abgerissenen Seitenspiegel nie ohne Zustimmung des Versicherers entsorgen! Und bevor der Betroffene sein Auto in die Kfz-Werkstatt bringt, sollte er die Einschätzung des Gutachters abwarten.


Autofahren während eines Sturms?

Für jeden Sturm gilt: Wenn nicht unbedingt notwendig, dann besser auf das Auto verzichten. Ansonsten empfiehlt Mauelshagen, möglichst langsam zu fahren, um eine bessere Bodenhaftung gegen seitliche Sturmböen zu haben und auf heftige Seitenwinde gefasst zu sein. Das gilt insbesondere auf Brücken, in Waldschneisen und wenn Autofahrer beim Überholen von Lastwagen oder Bussen aus deren Windschatten herausfahren. Wichtig: "Überholen nur mit besonders großem Seitenabstand!", rät der ERGO Experte. "Denn plötzliche Seitenwindböen können selbst Schwerfahrzeuge wie Busse um mehr als einen Meter versetzen." Erfasst eine Windböe das eigene Fahrzeug, hilft nur kontrolliertes Gegenlenken, um in der Spur zu bleiben.


Schon vorher wissen, wann's stürmt: Unwetter-Warnservice von ERGO

Um immer rechtzeitig vor Stürmen - und auch anderen unangenehmen Überraschungen wie zum Beispiel starken Gewittern - gewarnt zu sein, bietet ERGO allen Verbrauchern einen Frühwarn-Dienst: Der kostenlose Unwetter-Warnservice von ERGO informiert rechtzeitig per SMS über drohende Wetterstürze und aufziehende Gewitterfronten.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 4.724



Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/ratgeber. Sie finden dort aktuelle Beiträge zur freien Nutzung.

Folgen Sie ERGO auf Facebook und besuchen Sie das ERGO Blog.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!

Bildquelle: ERGO Group
ERGO Group ERGO Versicherung Hartzkom Verbraucher Kfz Auto Sturmschäden Sturm Unwetter Verkehr Herbst Schaden Teilkasko Vollkasko Windstärke Autofahren Verkehrssicherungspflicht

http://www.ergo.com/verbraucher
ERGO Versicherung
ERGO-Platz 2 40477 Düsseldorf

Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Hansastraße 17 80686 München


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Dr. Claudia Wagner
Weitere Artikel in dieser Kategorie
22.11.2024 | Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte
Betrug im Oldtimerrecht: Die Bedeutung von Matching Numbers
21.11.2024 | LED Explorer GmbH
Neue Lichttechnik für Autohäuser
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 57
PM gesamt: 419.087
PM aufgerufen: 71.066.031