Pressemitteilung von Brigitta Mehring

Autofahren bei Nebel


Auto & Verkehr

Der Herbst hat uns fest in seinem nasskalten Griff: Grauer Himmel, Regen und vor allem Nebel bestimmen die Wetterlage in Deutschland und behindern den Verkehr beträchtlich. ARAG Experten erinnern deshalb an einige wichtige Tipps, die Autofahrern bei Nebel das Leben erleichtern.

Sichtweiten abschätzen: Als Orientierungshilfe dienen die Leitpfosten am Straßenrand - sie liegen 50 Meter auseinander. Auf Autobahnen liegen die Fahrbahnmarkierungen in der Mitte 18 Meter auseinander, auf Landstraßen 12 Meter.

Runter vom Gas! Beträgt die Sicht nur 50 Meter, darf laut Gesetz maximal mit Tempo 50 gefahren werden.

Sicherheitsabstand einhalten! Zu geringer Sicherheitsabstand bei zu hohem Tempo ist die Hauptursache für Unfälle bei schlechter Sicht.

Fernlicht ausschalten! Bei dichtem Nebel und Schnee ist das weiß strahlende Fernlicht kontraproduktiv, da es reflektiert wird und den Fahrer und den Gegenverkehr blenden kann.

Abblendlicht und Nebelscheinwerfer! Anders als der Name vermuten lässt, dürfen Nebelscheinwerfer nicht nur bei Nebel, sondern generell bei schlechter Sicht eingeschaltet werden.
Also auch bei starkem Regen oder Schneefall. Zusätzlich muss immer das Abblendlicht aktiv sein.

Nebelschlussleuchten! Erst bei Sichtweiten unter 50 Meter einschalten! Mit sehr hellem rotem Licht warnt die Nebelschlussleuchte den nachfolgenden Verkehr. Bei unnötigem Einsatz der Nebelschlussleuchte werden 20 bis 35 Euro Bußgeld fällig. Die Höchstgeschwindigkeit bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte beträgt 50 km/h.

Volle Konzentration! Längere Nebelfahrten erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit. Autofahrer sollten deswegen häufiger Pausen einlegen und auf Autobahnparkplätzen mit eingeschaltetem Licht parken, damit andere den Wagen im Nebel erkennen können.

Durchblick! Vor jeder Fahrt sollte sichergestellt werden, dass die Scheiben gereinigt sind und die Scheibenwischer funktionieren. Ist die Sicht beeinträchtigt, kann das ein Bußgeld von 10 Euro nach sich ziehen.

Sichtweiten unter 50 Meter! Hier kann es laut ARAG Experten ratsam sein, den nächsten Rast- oder Parkplatz anzufahren und abzuwarten, bis sich der Nebel etwas lichtet. Dies gilt auf jeden Fall für Gefahrengut-Transporte, aber auch für andere Lkws oder bei besonders hohem Verkehrsaufkommen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/
Nebel ARAG

http://www.ARAG.de
ARAG SE
ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf

Pressekontakt
http://www.ARAG.de
redaktion neunundzwanzig
Lindenstraße 14 50764 Köln


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Brigitta Mehring
19.10.2020 | Brigitta Mehring
Herbstferien zu Corona-Zeiten: Verwirrung pur
19.10.2020 | Brigitta Mehring
Einbrecher haben Hochkonjunktur
16.10.2020 | Brigitta Mehring
Alte Brillen spenden statt wegwerfen
15.10.2020 | Brigitta Mehring
Bouldern: Kletterspaß ohne Seil
Weitere Artikel in dieser Kategorie
22.11.2024 | Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte
Betrug im Oldtimerrecht: Die Bedeutung von Matching Numbers
21.11.2024 | LED Explorer GmbH
Neue Lichttechnik für Autohäuser
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 48
PM gesamt: 419.078
PM aufgerufen: 71.064.752