Pressemitteilung von Dr. Claudia Wagner

Kfz-Versicherung wechseln - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Versicherung


Auto & Verkehr

Diana H. aus Siegen:
Ich möchte gerne meine aktuelle Kfz-Versicherung kündigen und den Versicherer wechseln. Was muss ich dabei beachten?

Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO:
Die meisten Kfz-Versicherungen haben eine Laufzeit von einem Jahr. Hauptfälligkeit ist dann der 1. Januar. Das heißt, zu diesem Zeitpunkt beginnt ein neues Versicherungsjahr. Aufgrund einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres ist bei vielen Versicherungen der 30. November Kündigungsstichtag. Wer bis dahin nicht kündigt, dessen Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Einige Versicherer bieten auch unterjährige Vertragslaufzeiten an, die einmonatige Kündigungsfrist ist aber gleich. Es empfiehlt sich, die Laufzeit in den persönlichen Unterlagen zu prüfen. Ansonsten haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich beispielsweise der Beitrag - nicht aber aufgrund eines Wohnortwechsels - erhöht. Auch nach einem Schadenfall ist eine außerordentliche Kündigung möglich, etwa wenn Betroffene mit der Regulierung unzufrieden sind. In beiden Fällen haben sie einen Monat Zeit, den Vertrag zu kündigen. Wer sich ein neues Fahrzeug zulegt, kann sich ebenfalls einen neuen Anbieter suchen. Wichtig zu wissen: Bei Saisonkennzeichen ist die Hauptfälligkeit am Tag des Saisonbeginns. Ist das Kennzeichen von April bis Oktober gültig, wäre das der 1. April. Eine Kündigung sollte dem Versicherer dann bis zum 28. beziehungsweise 29. Februar vorliegen.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.293

Weitere Ratgebertexte stehen für Sie unter http://www.ergo.com/ratgeber bereit. Sie finden dort aktuelle Beiträge zur freien Nutzung.

Folgen Sie ERGO auf Facebook und besuchen Sie das ERGO Blog.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!

Bildquelle: ERGO Group
ERGO ERGO Group Hartzkom Versicherung Kfz-Versicherung Kündigung Wechsel Laufzeit Kündigungsfrist

http://www.ergo.com/verbraucher
ERGO Versicherung
ERGO-Platz 2 40477 Düsseldorf

Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Hansastraße 17 80686 München


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Dr. Claudia Wagner
Weitere Artikel in dieser Kategorie
22.11.2024 | Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte
Betrug im Oldtimerrecht: Die Bedeutung von Matching Numbers
21.11.2024 | LED Explorer GmbH
Neue Lichttechnik für Autohäuser
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 45
PM gesamt: 419.075
PM aufgerufen: 71.064.534