Pressemitteilung von Herr Oliver Sejari

Kfz-Zulassung: Jetzt auch online


Auto & Verkehr

Kfz-Zulassung: Jetzt auch onlineDiese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

Rund 4,3 Millionen Fahrzeuge wurden 2018 in Deutschland neu zugelassen. Was bisher nur direkt in der Zulassungsstelle möglich war, geht seit 1.10.2019 auch online: Neben der Erstzulassung ist dann auch die Umschreibung auf einen neuen Halter über das Internet möglich. Damit tritt die dritte Stufe der internetbasierten Kfz-Zulassung*, kurz i-Kfz, in Kraft - andere Vorgänge wie z.B. Abmelden oder Wiederzulassung konnten schon bisher online erledigt werden.


Für die Ab- und Anmeldung über i-Kfz ist eine Erstzulassung des Autos erst nach dem ertsen Januar 2015 möglich. Personalausweis mit Onlinefunktion, ein funktionstüchtiges Ausweis-Lesegerät oder Handy mit NFC-Funktion, sowie eine Ausweis-App. Die Gebührenbegleichung der Zulassungsstelle wird per Kreditkarte oder Giropay abgewickelt.


Wer ein fabrikneues Auto kauft, bekommt auch die passende Zulassungsbescheinigung II geliefert. Den verdeckten Sicherheitscode freizurubbeln ist leicht - aber vor dem Öffnen sollte sich der Online-Nutzer klarmachen, ob er auch sonst alles beisammen hat. Denn ob man überhaupt eine Möglichkeit hat, den Code der digitalen Versicherungsbescheinigung und die Kontonummer für das Lastschriftverfahren einzugeben, hängt vom digitalen Status des Personalausweises ab.


Im Online-Portal der örtlichen Zulassungsbehörde müssen Sie sich zunächst identifizieren: mit Hilfe Ihres neuen Personalausweises beziehungsweise Ihres elektronischen Aufenthaltstitels. So geht es dann im Falle einer Erstzulassung weiter: Eingabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer FIN und dann des Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - den müssen Sie vorher freilegen. Anschließend brauchen Sie die eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflicht und Kontodaten für den Einzug der Kfz-Steuer.


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