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Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
Pressemitteilung von Klaus-Dieter Spauszus
Kfz-Versicherungswechsel: Gründlich prüfen statt einfach zugreifen
12.11.2019
Auto & Verkehr
Düsseldorf, im November 2019 - Jedes Jahr das gleiche Spiel: Zum Stichtag 30. November können Autofahrer ihre Kfz-Versicherungen kündigen und ihr Auto bei einem anderen, vermeintlich günstigeren Unternehmen versichern. Doch für einen angemessenen Versicherungsschutz sind Preise nicht allein maßgebend. Denn bei den Zusatzleistungen unterscheiden sich die Verträge enorm und bedürfen genauer Prüfung.
Dabei muss billig nicht schlecht sein, betont Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Aber es kann bitter werden, wenn sich erst nach einem Unfall herausstellt, dass die Teilkasko nach einem Unfall mit Haarwild nichts zahlt oder Geld nach einem Unfall einfordert, wenn ein "nicht Autorisierter" am Steuer saß. Zu den leicht übersehenen Knauserigkeiten zählt Klaus-Dieter Spauszus auch eine sehr steile Rückstufungstreppe, auf der man nach einem Unfall Jahre braucht, um wieder auf den alten Rabattstand zu kommen. Hinter Lockangeboten können sich also Versicherungslücken verstecken.
Empfehlenswerte Leistungen
Gründlicher über den eigenen Bedarf nachzudenken, empfehlen die Versicherungskaufleute bei diesen Punkten: Neuwerterstattung in Kasko mindestens ein Jahr lang, automatische Haftpflichterhöhung für Leihwagen im Ausland, Zahlung der Kasko auch bei grob fahrlässiger Unfallverursachung, Teilkasko-Deckung nach Unfall mit jeder Art von Tieren.
Daneben können auch passende Sonderrabatte und der Schadenrückkauf in Kasko wichtig werden, das heißt das Recht, eine Zahlung dem eigenen Versicherer erstatten zu dürfen, um eine Rabattrückstufung zu vermeiden. Letztere kann nämlich über mehrere Jahre durchaus tausend bis dreitausend Euro Mehrkosten verursachen.
Vorsicht ist auch angebracht, wenn für den "alten" Tarif ein Rabattschutz bei Haftpflicht- und Kaskoschäden vereinbart war und man jetzt zum vermeintlich günstigeren Angebot wechselt. Denn i. d. R. gilt der Rabattschutz nur bei dem Versicherer, bei dem der Kunde dafür bisher gezahlt hat. "Billig, billig" kommt dann im Nachhinein ziemlich teuer.
Das gilt insbesondere für Internet-Vergleichsportale, die jedes Jahr mit Schnäppchenangeboten werben. Doch in den Online-Datenbanken finden sich nur neue Kfz-Versicherungstarife. Dadurch können sie ihre Aufgabe des Vergleichens aber gar nicht erfüllen. Denn viele Kunden wissen gar nicht, dass ihre "alten" Verträge beispielsweise noch bessere Rückstufungstabellen oder Rabattretter haben.
"Manche Versicherer bieten auch Kfz-Tarife auf Basis der individuellen Fahrweise an", informiert Spauszus. "Bei diesen sogenannten Kfz-Telematiktarifen werden Kunden zwar mit geringen Versicherungsprämien gelockt, müssen aber dafür ihren gesamten Fahrstil offenbaren. Hier sollte man sich genau überlegen, ob für eine geringere Prämie das individuelle Bewegungsprofil des eigenen Auto dem Versicherer offenbart wird."
Frühzeitig informieren
Fast alle Versicherungskaufleute können heute mehrere Vertragsvarianten bieten, mit Ein- und Ausschlüssen hantieren, "aber nicht mit allen Interessenten gleichzeitig in der letzten Novemberwoche lange Gespräche führen", mahnt Klaus-Dieter Spauszus zu frühzeitiger Orientierung. Ende November muss nämlich die Kündigung beim "alten" Kfz-Versicherer eingegangen sein, wenn man zu einem anderen wechseln will. Am wichtigsten ist dabei die Kenntnis der Entschädigungslücken. Diese sind meist gut versteckt und manchmal nur an fehlenden Bestimmungen im Kleingedruckten erkennbar. 5.000 bis 10.000 Euro können bei den Erstattungen leicht auf dem Spiel stehen, wenn man einfach zugreift, statt gründlich zu prüfen.
http://duesseldorf.bvk.de/
Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.
Kölner Landstr. 128 40591 Düsseldorf
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