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Pressemitteilung von B. Gösche
Abgasskandal: Mercedes betroffen!
09.12.2019 / ID: 334244
Auto & Verkehr
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Motoren OM 651, OM 642, OM 622 und OM 626.
Das Landgericht Mönchengladbach (AZ: 1 O 248/18) hat vor kurzem entschieden, dass Daimler einen Mercedes C 220 d T (Motortyp OM651) zurücknehmen muss, obwohl kein Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt vorliegt. Denn die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung stehe der Zulassung des Fahrzeugs entgegen, sodass der Verlust der Zulassung drohe. Damit ist ein Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt keine Voraussetzung für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Weiterhin hat das Landgericht Stuttgart (Az.: 23 O 127/18) zugunsten eines Käufers mit dem Model Mercedes GLK 250 CDI entschieden.
Weitere Autos mit dem Motortyp OM651: GLK 200 CDI; GLK 220 CDI; GLK 220 CDI 4MATIC; GLK 220 BlueTEC 4MATIC; GLK 250 CDI 4MATIC BlueEFFICIENCY GLK 250; BlueTEC 4MATIC.
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