Pressemitteilung von Dr. Claudia Wagner

Was beim Kauf eines Fahrradhelms zu beachten ist - Tipp der Woche der ERGO Versicherung


Auto & Verkehr

Dimitar Gouberkov, Unfallexperte von ERGO:

Neben der Zahl der Menschen, die Fahrrad fahren, nimmt leider auch die Zahl der Fahrradunfälle zu. Eine Helmpflicht gibt es zwar nur für Fahrten mit einem S-Pedelec - also E-Bikes, die bis 45 km/h fahren. Ein Helm schützt aber auch bei Unfällen mit allen anderen Fahrrädern vor schweren Kopfverletzungen, ist also in jedem Fall zu empfehlen. Ein Hinweis auf die Qualität des Helms ist die Zertifizierung nach DIN EN 1078 - bei Kinderhelmen DIN EN 1080. Sie besagt, dass alle europäischen Sicherheitsvorschriften erfüllt sind. Beim Kauf eines Helms sollten Radfahrer vor allem auf die optimale Passform achten. Denn ist der Helm zu groß, kann er verrutschen und bietet keinen Schutz mehr. Ist er zu klein, drohen Kopfschmerzen. Daher empfiehlt es sich, im Fachhandel verschiedene Modelle anzuprobieren und sich beraten zu lassen. Um die passende Helmgröße herauszufinden, ist es wichtig, vorab den Kopfumfang zu messen: Dazu das Maßband circa einen Zentimeter über der Augenbraue ansetzen und gerade um den Kopf herumführen. Der Kinnriemen sollte einen Finger breit unter dem Kinn sitzen, darf nicht reiben und die Ohren nicht bedecken. Wer beispielsweise Rennrad, Mountainbike oder BMX fährt, sollte einen speziell dafür geeigneten Helm wählen. Diese Modelle bieten einen Vollgesichtsschutz beziehungsweise einen erweiterten Schutzbereich. Mittlerweile gibt es auch einige unkonventionelle Modelle auf dem Markt, wie zum Beispiel einen Airbag-Helm, der sich bei einem Sturz aufbläst. Oder einen sogenannten smarten Helm, der unter anderem mit Blinker, Rücklicht, Anruffunktion und einem SOS-Alarm ausgestattet ist. Außerdem sind Modelle erhältlich, die wie eine Cap aussehen oder sogar faltbar sind. Übrigens: Nach einem Sturz sollten sich Radler einen neuen Helm kaufen. Denn selbst wenn äußerlich keine Beschädigungen erkennbar sind, kann der Schutz eingeschränkt sein. Ansonsten ist es ratsam, circa alle fünf Jahre den Helm auszutauschen.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.942


Weitere Ratgebertexte stehen für Sie unter http://www.ergo.com/ratgeber bereit. Sie finden dort aktuelle Beiträge zur freien Nutzung.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Bildquelle: ERGO Group
ERGO Group ERGO Versicherung Versicherung Verbraucher Hartzkom Fahrrad Verkehr Helmpflicht Fahrradunfall Radfahrer Helmgröße Sturz Schutz Kopfverletzung

http://www.ergo.com/verbraucher
ERGO Group AG
ERGO-Platz 1 40198 Düsseldorf

Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Hansastraße 17 80686 München


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Dr. Claudia Wagner
Weitere Artikel in dieser Kategorie
22.11.2024 | Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte
Betrug im Oldtimerrecht: Die Bedeutung von Matching Numbers
21.11.2024 | LED Explorer GmbH
Neue Lichttechnik für Autohäuser
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 0
PM gesamt: 419.030
PM aufgerufen: 71.057.611