Pressemitteilung von B. Gösche

Bußgeldbescheid erhalten?


Auto & Verkehr

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Die Schlagzeilen um den Abgasskandal reißen nicht ab. Neben Dieseln sind nunmehr auch Benziner betroffen. VW machte ein Eingeständnis im Fernsehen. Schadenersatzansprüche sind nunmehr auch ohne einen Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt möglich und Hersteller müssen nun vereinzelt bei Gerichten die Manipulationen offen legen.

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Wo der PKW-Besitzer von der Politik im Stich gelassen wird, wird er nunmehr weiter benachteiligt. So muss er Bußgelder bezahlen, wenn er mit einem betroffenen Auto in einer Stadt unterwegs ist, in der das Verbot für sein Auto gilt. Anstatt die Verbraucherrechte bzw. Rechte von den betrogenen Auto-Besitzern zu stärken, wird er noch zusätzlich zur Tasche gebeten.

Allein in Stuttgart gibt es seit 2019 ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge und zwischen Februar 2019 bis Juni 133.113 Fahrzeugkontrollen. Das Verbot soll nun auf weitere Fahrzeuge ausgeweitet werden. Andere Städte werden folgen. Viele Auto-Besitzer werden wegen drohender Verjährung möglicherweise zu spät von ihren Schadenersatzansprüchen Gebrauch machen und bleiben nicht nur auf dem Mangelauto sitzen, sondern werden auch Bußgelder zahlen müssen.

Wenn Sie ein Bußgeld wegen einem Fahrverbot erhalten haben.

Daneben können Sie jeden Bußgeldbescheid oder bereits den Anhörungsbogen prüfen lassen. Sinnvoll ist hierbei, dass Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

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Walsroder Straße 93 30853 Langenhagen

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