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Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
Pressemitteilung von Herr Dogan Dag
Ihr gutes Recht! Bei unverschuldetem Verkehrsunfall - Kfz Gutachter selbst wählen
08.05.2020
Auto & Verkehr
"Wählen Sie Ihren Kfz Gutachter nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall immer selbst aus", das empfiehlt das Kfz Sachverständigen-Büro "Kfz Gutachter NAD" aus Hamburg. Wie der Kfz Sachverständige Dogan Dag berichtet, herrscht bei den meisten Kunden ein gewisses Misstrauen gegenüber Versicherungen. Dies ist auch der Grund dafür, warum sich Betroffene selber einen unabhängigen Kfz Sachverständigen suchen und sich nicht auf einen Gutachter der Versicherung einlassen sollten.
Man sitzt im Auto und plötzlich kracht es - ein Kfz Unfall! Der Schreck ist groß, auch dann, wenn man den Verkehrsunfall nicht selbst verschuldet hat. Wenn man Glück hat, ist es "nur" ein Blechschaden. Dennoch muss natürlich genau festgehalten werden, welche Schäden entstanden sind. Jetzt gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und nicht in Panik zu verfallen.
Was viele auch nicht wissen: Als geschädigter Autofahrer in einer solchen Situation ist man nicht verpflichtet, sich zu allererst an die Versicherung des Verursachers zu wenden und deren Gutachter zu akzeptieren. Um den Schaden feststellen zu lassen, darf man sich selber einen unabhängigen Kfz Sachverständiger auswählen.
Da der Anspruch zur Selbstwahl des Gutachters bei vielen Geschädigten nicht geläufig ist, wenden sie sich oft an ihre eigene Versicherung. Das ist zwar nicht falsch, aber es ist auch keine Pflicht.
Ausnahme: Es handelt sich um einen Kaskoschaden, also um einen selbst- bzw. mit-verschuldeten Kfz-Unfall, den man über seine Vollkaskoversicherung regulieren möchte. In solch einem Fall muss der Schaden der eigenen Versicherung gemeldet werden. Die Einschaltung eines Gutachters ist dann mit der eigenen Versicherung abzustimmen. Die eigene Versicherung trägt die Kosten eines durch den Versicherungsnehmer beauftragten Gutachters in der Regel nicht, sondern schickt kostenlos einen eigenen Kfz Sachverständiger.
Wenn das Fahrzeug (PKW) für die Schadensregulierung begutachtet werden muss, schicken die Haftpflichtversicherungen dem Geschädigten gern einen eigenen Gutachter. Spätestens in diesem Moment kommen bei vielen Geschädigten Zweifel auf: Arbeitet der Kfz Gutachter im Interesse der Versicherung oder ist er unabhängig? Aus diesem Grund ist es gut, dass dem Geschädigten das Recht gegeben ist, selbst einen Gutachter zu beauftragen, dessen Kosten von der Versicherung des Unfallverursachers getragen werden müssen. Laut BGB muss der Schaden am Fahrzeug reguliert werden und dies in einer Qualität, als hätte es den Unfall nicht gegeben (§249 Abs. 1 BGB)
Sollte die Versicherung Zweifel an dem erstellten Gutachten (Kfz-Haftpflichtschaden) haben, hat sie selbstverständlich ebenfalls das Recht, das Gutachten prüfen zu lassen. Von diesem Recht machen die Versicherer in der Regel auch Gebrauch, allerdings tragen die Versicherer auch die Kosten dafür. Der Geschädigte hat in der Regel hier nichts zu befürchten, es sei denn, dass er seinem Sachverständigen zum Unfallhergang und/oder zu dem Schaden an seinem Fahrzeug unrichtige Angaben gemacht hat, z.B. einen Alt-schaden (Vorschaden) verschwiegen hat.
Hat der Unfallverursacher jedoch seine Schuld eingestanden und wurde zudem der Unfall von der Polizei aufgenommen, kann dem ehrlichen Geschädigten in der Regel nichts passieren.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass jeder Kfz-Sachverständige verpflichtet ist, sein Gutachten objektiv und unparteiisch zu erstellen - dies gilt für alle Sachverständigen bzw. Gutachter, somit auch für die Gutachter der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Der Autofahrer, der unverschuldet in den Kfz Unfall geraten ist, kann aber wohl nur auf eine Art und Weise ruhig und gelassen bleiben - einfach den Gutachter selbst wählen!
Auf eines sollte der Geschädigte auf jeden Fall noch achten: Es darf sich bei dem Schaden-Umfang nicht um einen sogenannten Bagatellschaden handeln. Schäden bis ca. 900 Euro können als Bagatellschaden eingestuft werden, dies ist abhängig von der Fahrzeugart. Bei Bagatellschäden darf der Geschädigte in der Regel keinen Gutachter beauftragen, weil die Gutachter-kosten im Verhältnis zum Schaden zu hoch sind. Die Haftpflichtversicherer berufen sich dann oft darauf, dass der Geschädigte gegen seine Schaden-Minderung verstoßen hat und zahlen die Gutachter-kosten nicht.
Um dies zu vermeiden, prüfen die unabhängigen Sachverständigen in der Regel vor Erstellung eines Gutachtens, ob ein Bagatellschaden vorliegt. Kommt der Sachverständige zum Ergebnis, dass ein Bagatellschaden gegeben ist, kann der Sachverständige den Geschädigten entsprechend beraten und sogar von der Erstellung eines Gutachtens abraten. Bei solch-einem Bagatellschaden erstellen in der Regel die Erfahrenen Kfz Sachverständiger einen Kostenvoranschlag.
So zum Beispiel auch das Sachverständigen-Büro "Kfz Gutachter NAD aus Hamburg". Eine solche Bagatellschadens-Prüfung erhalten Autofahrer bei "Kfz Gutachter NAD" kostenlos und können somit die Gefahr der Einstufung als Bagatellschaden vermeiden.
Wo finden Autofahrer einen geeigneten Kfz Sachverständiger?
Hier bietet das Internet eine breite Auswahl. Jedoch sollten Betroffene dabei auch auf die Qualifikation des Sachverständigen achten.
Ist der Sachverständige durch einen Berufsverband geprüft und zertifiziert, können Betroffene in der Regel auf die fachliche Kompetenz des Kfz Sachverständigen vertrauen.
3 Tipps nach einem unverschuldeten Verkehrs-Unfall
Zusammenfassend ist einem Geschädigten, der keine Schuld an dem Verkehrs-Unfall trägt, Folgendes anzuraten. Man sollte
1. nach einem Verkehrsunfall immer die Polizei rufen und den Unfall aufnehmen lassen;
2. den Kfz-Gutachter selbst auswählen und
3. sich von einem Anwalt seines Vertrauens beraten lassen.
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Kfz Gutachter NAD Hamburg - Kfz Sachverständigen Büro
Herr Dogan Dag
Billwerder Steindamm 26
20537 Hamburg
Deutschland
fon ..: 08002002085
fax ..: 040284682769
web ..: http://www.kfzgutachterhh.de
email : hamburg@kfzgutachterhh.de
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