| KFZ-Versicherung-trotz-Schufa.de
Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
Pressemitteilung von Dr. Claudia Wagner
Mit getuntem Auto ins Ausland - was ist erlaubt? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
25.08.2020 / ID: 352308
Auto & Verkehr
Sascha M. aus Mönchengladbach:
Ich habe mein Auto getunt und möchte damit demnächst über das Wochenende nach Holland fahren. Kann ich wegen der Tuningteile Probleme bekommen?
Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Viele Auto- und Motorradliebhaber rüsten ihre Fahrzeuge mit Tuningteilen auf. Steht ein Urlaub oder ein Wochenendausflug an, taucht schnell die Frage auf, ob die getunten Teile auch im Ausland erlaubt sind? Grundsätzlich erkennen die europäischen Staaten gültige Zulassungsbescheinigungen von Kraftfahrzeugen untereinander an. Das gilt auch, wenn die Zulassung Änderungen am Fahrzeug aufweist, beispielsweise eingebaute Tuningteile. Damit solche Änderungen als zulässig anerkannt werden, müssen sie nachweislich legal erfolgt sein und dürfen nicht die Verkehrssicherheit gefährden. Besitzer getunter Autos sind auf der sicheren Seite, wenn sie neben der Zulassung mit den eingetragenen Änderungen auch noch die Gutachten dabei haben, die dem Eintrag zugrunde liegen. Allerdings können ausländische Polizeibehörden die Verkehrssicherheit anders interpretieren als deutsche. Das bedeutet: Ist die Verkehrssicherheit aus Sicht der kontrollierenden Polizei nicht gegeben, ist die Fahrt am Ort der Kontrolle beendet - außer, der Fahrer kann die Verkehrssicherheit wieder herstellen, zum Beispiel, indem er ein beanstandetes Fahrzeugteil wieder abmontiert. Ansonsten muss der Fahrer mit der Beschlagnahmung des Fahrzeugs oder dem Abmontieren der Kennzeichen rechnen. Zusätzlich können Bußgelder drohen.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.296
Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter http://www.ergo.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.
Bildquelle: ERGO Group
ERGO Group ERGO Versicherung ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH Versicherung Verbraucher Hartzkom Auto Tuning Tuningteile Ausland Verkehrssicherheit Zulassung Kontrolle Fahrzeug Bußgeld
http://www.ergo.com
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
ERGO-Platz 2 40198 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Hansastraße 17 80686 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Dr. Claudia Wagner
19.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Fahrradfahren im Herbst und Winter - Saisonale Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
Fahrradfahren im Herbst und Winter - Saisonale Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
14.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Privatinsolvenz: Chance für einen Neuanfang - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Privatinsolvenz: Chance für einen Neuanfang - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
13.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Haftpflichtversicherung regelmäßig prüfen - Tipp der Woche der ERGO Versicherung
Haftpflichtversicherung regelmäßig prüfen - Tipp der Woche der ERGO Versicherung
06.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Erbe ausschlagen? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Erbe ausschlagen? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
05.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Wenn die Heizung kalt bleibt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Wenn die Heizung kalt bleibt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Weitere Artikel in dieser Kategorie
10.09.2025 | RennWelten GmbH
Trackday Heidbergring am 14.09.2025
Trackday Heidbergring am 14.09.2025
10.09.2025 | Rakos Group
DYU feiert Deutschlandpremiere: Mit Mini-E-Bike D3S und Power-Bank-Bike SP1 startet eine neue Ära urbaner Mobilität
DYU feiert Deutschlandpremiere: Mit Mini-E-Bike D3S und Power-Bank-Bike SP1 startet eine neue Ära urbaner Mobilität
05.09.2025 | Nextlane
Mit Plattformisierung in die Zukunft des Automobilhandels
Mit Plattformisierung in die Zukunft des Automobilhandels
03.09.2025 | Emanuell Charis GmbH
Emanuell Charis Partnerrückführung: Die geheime Methode, die selbst aussichtslose Beziehungen wieder öffnet.
Emanuell Charis Partnerrückführung: Die geheime Methode, die selbst aussichtslose Beziehungen wieder öffnet.
03.09.2025 | 3D Global GmbH
Weltneuheit: 3D Global GmbH bringt brillenfreie 3D-Systeme für Sicherheit, Komfort und Fahrerlebnis ins Auto
Weltneuheit: 3D Global GmbH bringt brillenfreie 3D-Systeme für Sicherheit, Komfort und Fahrerlebnis ins Auto
