Pressemitteilung von Infocenter der R+V Versicherung

Vereiste Scheiben nicht bei laufendem Motor freikratzen


27.01.2023 / ID: 384650
Auto & Verkehr

Vereiste Scheiben nicht bei laufendem Motor freikratzenWiesbaden, 27. Januar 2023. Klirrende Kälte und dick vereiste Scheiben: Da lässt so mancher beim Eiskratzen den Motor laufen. So werden die Scheiben schneller frei und der Wagen innen warm. Doch Autofahrerinnen und Autofahrer riskieren damit einen Schaden am Fahrzeug und obendrein ein Bußgeld, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Den Motor im Stand warmlaufen zu lassen, gilt laut Straßenverkehrsordnung als unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelastung. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen. Auch höhere Bußgelder sind möglich.

Autofahrerinnen und Autofahrer sollten jedoch auch im eigenen Interesse darauf verzichten. "Im Leerlauf wird der Motor deutlich langsamer warm als im Fahrbetrieb. Und dabei wird er oft nicht ausreichend mit Öl versorgt", erklärt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. "Langfristig kann das zu Schäden führen." Teure Reparaturen am Motor können die Folge sein. Hinzu kommt: "Der Wagen verbraucht extrem viel Kraftstoff. Das geht bei den Spritpreisen auf Dauer ins Geld", sagt Kretschmer.

Motor braucht Aufwärmzeit
Aber auch beim Losfahren sollte man dem Wagen eine Aufwärmzeit gönnen und nicht sofort Vollgas geben. "Je nach Modell und Alter braucht der Motor rund zehn Kilometer, um warm zu werden", erklärt R+V-Experte Kretschmer. Nur wer eine Standheizung hat, braucht sich darüber keine Gedanken zu machen: Diese wärmt den Motor und das gesamte Auto vor.

Firmenkontakt:

Infocenter der R+V Versicherung
Raiffeisenplatz 2
65189 Wiesbaden
Deutschland
06 11 / 533 - 46 56
brigitte.roemstedt@ruv.de
http://www.infocenter.ruv.de

Pressekontakt:

Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
anja.kassubek@arts-others.de
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Infocenter der R+V Versicherung
01.08.2025 | Infocenter der R+V Versicherung
Urlaubsfotos der Kinder posten - ja oder nein?
22.07.2025 | Infocenter der R+V Versicherung
Diebstahl aus dem Hotelzimmer ist oft nicht versichert
15.07.2025 | Infocenter der R+V Versicherung
Urlaub mit Wohnmobil: erhöhte Unfallgefahr
10.07.2025 | Infocenter der R+V Versicherung
Strandgut sammeln: Oft drohen hohe Strafen
08.07.2025 | Infocenter der R+V Versicherung
Kinderanimation im Urlaub: Sicherheit geht vor
Weitere Artikel in dieser Kategorie
06.08.2025 | Fischer Automobile GmbH
Fischer Automobile wird offizieller BYD-Partner
04.08.2025 | ARAG SE
Heiße Gefahr im Auto
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 1
PM gesamt: 428.756
PM aufgerufen: 72.772.461