Pressemitteilung von Infocenter der R+V Versicherung

Vereiste Scheiben nicht bei laufendem Motor freikratzen


Auto & Verkehr

Vereiste Scheiben nicht bei laufendem Motor freikratzenWiesbaden, 27. Januar 2023. Klirrende Kälte und dick vereiste Scheiben: Da lässt so mancher beim Eiskratzen den Motor laufen. So werden die Scheiben schneller frei und der Wagen innen warm. Doch Autofahrerinnen und Autofahrer riskieren damit einen Schaden am Fahrzeug und obendrein ein Bußgeld, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Den Motor im Stand warmlaufen zu lassen, gilt laut Straßenverkehrsordnung als unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelastung. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen. Auch höhere Bußgelder sind möglich.

Autofahrerinnen und Autofahrer sollten jedoch auch im eigenen Interesse darauf verzichten. "Im Leerlauf wird der Motor deutlich langsamer warm als im Fahrbetrieb. Und dabei wird er oft nicht ausreichend mit Öl versorgt", erklärt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. "Langfristig kann das zu Schäden führen." Teure Reparaturen am Motor können die Folge sein. Hinzu kommt: "Der Wagen verbraucht extrem viel Kraftstoff. Das geht bei den Spritpreisen auf Dauer ins Geld", sagt Kretschmer.

Motor braucht Aufwärmzeit
Aber auch beim Losfahren sollte man dem Wagen eine Aufwärmzeit gönnen und nicht sofort Vollgas geben. "Je nach Modell und Alter braucht der Motor rund zehn Kilometer, um warm zu werden", erklärt R+V-Experte Kretschmer. Nur wer eine Standheizung hat, braucht sich darüber keine Gedanken zu machen: Diese wärmt den Motor und das gesamte Auto vor.

Firmenkontakt:

Infocenter der R+V Versicherung
Raiffeisenplatz 2
65189 Wiesbaden
Deutschland
06 11 / 533 - 46 56
brigitte.roemstedt@ruv.de
http://www.infocenter.ruv.de

Pressekontakt:

Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
anja.kassubek@arts-others.de
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Infocenter der R+V Versicherung
10.04.2024 | Infocenter der R+V Versicherung
Hausumbau: Bei Sturm ist Versicherungsschutz gefährdet
03.04.2024 | Infocenter der R+V Versicherung
Anhänger auf der Straße parken: nur zwei Wochen erlaubt
26.03.2024 | Infocenter der R+V Versicherung
Autofahren mit Hund: Sicherheit zählt
20.03.2024 | Infocenter der R+V Versicherung
Katzenklappe: freier Zugang für Tiere - und Einbrecher
14.03.2024 | Infocenter der R+V Versicherung
Pflegeprodukte und Arznei: runter vom Wickeltisch
Weitere Artikel in dieser Kategorie
16.04.2024 | Bundesverband Betriebliche Mobilität e. V.
Regionalkonferenz: Wissen senkt Fuhrparkkosten
16.04.2024 | ARAG SE
Mit dem Drahtesel zur Arbeit
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 90
PM gesamt: 408.655
PM aufgerufen: 69.364.459