Kfz-Gutachten oder Kostenvoranschlag nach einem Unfall?
13.03.2023 / ID: 387480
Auto & Verkehr
Sie hatten einen unverschuldeten Autounfall und möchten Ihren Schaden vollumfänglich ausgezahlt bekommen? Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Schaden richtig dokumentieren, damit Sie Ihren Schaden ohne Verlust einfordern können. Ein wichtiger Aspekt vorneweg: Ab einer Schadenssumme von über 750 EUR sollten Sie sich ein unabhängiges Kfz-Gutachten anfertigen lassen.Ab wann habe ich Anspruch auf ein unabhängiges Unfallgutachten?
Sie haben Anspruch auf ein unabhängiges Kfz-Gutachten von einem Kfz-Sachverständiger Ihrer Wahl, sofern der entstandene Unfallschaden einen Betrag von 750 EUR übersteigt.
Im Normalfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die entstandenen Kosten. Hierbei zählt nicht nur die Instandhaltungskosten, der Wertverlust oder das Honorar der Kfz-Sachverständigen, sondern auch Anwaltskosten u. v. m.
Die Kosten, die der Sachverständige erheben darf, sind durch eine einheitliche Gebührentabelle geregelt.
Welche Unterschiede gibt es zwischen einem Kfz-Gutachten und einem Kostenvoranschlag?
Für ein aussagekräftiges Unfallgutachten führt der Kfz-Sachverständige eine umfangreiche Untersuchung Ihres Autos durch, macht Fotos zur Dokumentation und ermittelt aus den gegebenen Daten die genaue Schadensumme.
Folgendes beinhaltet ein ausführliches Kfz-Unfallgutachten.
-Aufnahme der Unfallschäden
-Berechnung der Reparaturkosten
-Berücksichtigung weiterer wertrelevanter Faktoren (z. B. Sonderausstattung oder Tuning)
-Dokumentation von Vorschäden
-Prüfung der Wirtschaftlichkeit: Liegt ein Totalschaden vor?
-Festsetzen der Wertminderung
-Kalkulation von Wiederbeschaffungswert und Restwert
Bei einem Kostenvoranschlag werden NUR die Kosten für die Reparatur des Autos ermittelt.
Folgende Faktoren sollte ein Kostenvoranschlag nach einem Unfallschaden enthalten:
-Beschreibung der Tätigkeiten, die für die Reparatur erfolgen müssen
-zeitlicher Aufwand inklusive Arbeitskosten
-Ersatzteile und Material inklusive Kosten
-Erfüllungszeitraum
-(eventuell) Betrag für den Kostenvoranschlag selbst (meist 10 % der ermittelten Schadenssumme)
Ein Kostenvoranschlag beinhaltet nicht den Wiederbeschaffungswert, den Restwert oder die merkantile Wertminderung. Jedoch sind dies Schäden, die Ihnen entstanden sind und aufgrund des Kostenvoranschlags nicht eingefordert werden können. Des Weiteren haben Sie zusätzliche Ansprüche auf Schadensersatz, die in einem Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt werden.
Wann benötige ich ein Kfz-Gutachten?
Sollte die Schadensumme höher als 750 EUR sein, dann benötigen Sie ein Kfz-Gutachten, das auch dem Widerspruch der gegnerischen Versicherung und eventuell vor Gericht standhält.
Wer zahlt die Kosten des Sachverständigen und das erstellte Kfz-Gutachten?
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss die Kosten für das Kfz-Gutachten übernehmen.
Fazit:
Ein Kfz-Gutachten ist schnell, einfach und gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Auto ordnungsgemäß auf Schäden untersucht wurde.
Das Kfz-Gutachten trägt dazu bei, dass Sie den vollen Entschädigungsbetrag erhalten, auf den Sie auch Anspruch haben. Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung verunsichern oder mit einer x-beliebigen Summe abspeisen.
Fordern Sie Ihre Schadensumme mit einem unabhängigen Kfz-Gutachten durch einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen ein.
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