Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat
25.04.2024 / ID: 410864
Auto & Verkehr
Wiesbaden, 25. April 2024. Wer ohne Führerschein eine Spritztour im Auto unternimmt, macht sich strafbar. Das gilt auch, wenn Jugendliche mit Erwachsenen Autofahren üben - ob auf der Straße oder auf einem Supermarktparkplatz. Das Infocenter der R+V Versicherung rät, auf Verkehrsübungsplätzen oder privatem Gelände zu üben.Gang einlegen, Kupplung kommen lassen, Gas geben: Viele Teenager können es kaum erwarten, endlich selbst Auto zu fahren. Allerdings ist es verboten, auf der Straße oder einem Feldweg für die Führerscheinprüfung zu üben. "Das gilt auch für private Parkplätze von Einkaufsmärkten, da diese in der Regel der Allgemeinheit offenstehen", sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung.
Hohe Strafen möglich
Wenn Jugendliche das Verbot missachten, können sie mit Sozialstunden, hohen Geldstrafen oder sogar einer Freiheitsstrafe belegt werden. Zusätzlich kann der Gesetzgeber eine Sperrfrist verhängen, bis sie zur Führerscheinprüfung antreten dürfen - sogar für mehrere Jahre. Auch Fahrzeughalterinnen und -halter müssen mit erheblichen Konsequenzen rechnen, etwa mit einer Geldstrafe - unabhängig davon, ob sie daneben gesessen haben oder nicht. "Sie haben zugelassen, dass jemand ohne Fahrerlaubnis am Steuer sitzt, auch wenn es nur zu Übungszwecken war", erklärt R+V-Experte Richter.
Noch kritischer wird die Situation bei einem Unfall. "Die Haftpflichtversicherung kommt zwar in der Regel für die Schäden am anderen Fahrzeug auf. Sie kann aber von den Jugendlichen und Versicherten einen Teil zurückfordern", betont Richter. Anders sieht es bei der Kaskoversicherung aus, die Schäden am eigenen Fahrzeug deckt. "Sie zahlt nicht, wenn jemand ohne Fahrerlaubnis gefahren ist und der Versicherungsnehmer das ermöglicht hat. Die Eigentümerin oder der Eigentümer des Fahrzeugs bleiben auf dem eigenen Schaden sitzen."
Grünes Licht auf Verkehrsübungsplätzen
Erlaubt ist die praktische Fahrübung auf ausgewiesenen Verkehrsübungsplätzen. Dazu müssen Fahranfängerinnen und Fahranfänger je nach Anbieter mindestens 16 oder 17 Jahre alt sein. Die begleitende Person braucht einen gültigen Führerschein. Oft schreiben die Anbieter zudem vor, dass sie mindestens 21 Jahre alt sein und über Fahrpraxis verfügen muss.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Eltern sollten sich vor dem Besuch des Übungsplatzes erkundigen, ob eine Tageshaftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung im Preis eingeschlossen sind oder ob sie diese zusätzlich abschließen können. Dadurch vermeiden sie, dass sie bei einem Unfall in der eigenen Kfz-Versicherung höhergestuft werden.
- Auch auf einem Privatgelände können Jugendliche fahren üben, wenn die Besitzerin oder der Besitzer damit einverstanden ist. Entscheidend ist, dass das Grundstück nicht allgemein zugänglich ist.
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
Firmenkontakt:
Infocenter der R+V Versicherung
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Deutschland
0611 533-52284
http://www.infocenter.ruv.de
Pressekontakt:
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Infocenter der R+V Versicherung
17.06.2026 | Infocenter der R+V Versicherung
Zitrusöl: Nach der Massage lieber in den Schatten
Zitrusöl: Nach der Massage lieber in den Schatten
11.06.2026 | Infocenter der R+V Versicherung
Minderjährige auf Leihrollern: Wer zahlt bei einem Unfall?
Minderjährige auf Leihrollern: Wer zahlt bei einem Unfall?
28.05.2026 | Infocenter der R+V Versicherung
Auto parken: Offene Fenster können teuer werden
Auto parken: Offene Fenster können teuer werden
20.05.2026 | Infocenter der R+V Versicherung
Stellplatz untervermieten: Was Mieter beachten müssen
Stellplatz untervermieten: Was Mieter beachten müssen
07.05.2026 | Infocenter der R+V Versicherung
Wenn die Ferienwohnung gar nicht existiert
Wenn die Ferienwohnung gar nicht existiert
Weitere Artikel in dieser Kategorie
19.06.2026 | Truck1
Partnerschaft von Truck1 und New Housing 2026: Effiziente Logistik für die Branche der mobilen Architektur
Partnerschaft von Truck1 und New Housing 2026: Effiziente Logistik für die Branche der mobilen Architektur
19.06.2026 | Krain Elektroroller
Mobil sein ohne Autoführerschein: Moderne Seniorenmobile von Krain Elektroroller aus Eitorf
Mobil sein ohne Autoführerschein: Moderne Seniorenmobile von Krain Elektroroller aus Eitorf
19.06.2026 | Krain Elektroroller
Bei jedem Wetter mobil sein mit den sicheren Kabinenrollern von Krain Elektroroller aus Eitorf
Bei jedem Wetter mobil sein mit den sicheren Kabinenrollern von Krain Elektroroller aus Eitorf
19.06.2026 | Zaptec Deutschland GmbH
Zaptec und Sonepar schließen strategische Partnerschaft im Bereich Elektromobilität
Zaptec und Sonepar schließen strategische Partnerschaft im Bereich Elektromobilität
17.06.2026 | PEARL GmbH
Lescars OBD2-Kfz-Batterie-Wächter mit Sprachansage
Lescars OBD2-Kfz-Batterie-Wächter mit Sprachansage

