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Pressemitteilung von ERGO Group AG
Sicher auf dem Lastenrad unterwegs - Verbraucherinformation der ERGO Group
31.03.2025
Auto & Verkehr

Welche Lastenradmodelle gibt es?
Der größte Unterschied zwischen klassischen Drahteseln und Lastenrädern: Letztere verfügen über deutlich mehr Stauraum und Tragkraft. Modelle mit zwei Rädern sind häufig mit einer Transportbox oder einem Gepäckträger ausgestattet und eignen sich daher zum Beispiel für Einkäufe. Dreirädrige Lastenräder haben meist noch mehr Stauraum. "Außerdem unterscheiden sich die beiden Varianten in Fahrgefühl und Lenkung. Zweirädrige Modelle sind wendiger und können auch durch engere Passagen manövrieren, während dreirädrige Lastenräder sperriger sind und in Engstellen zum Problem werden könnten", so Helena Biewer, Unfallexpertin von ERGO.
Unfallgefahren nicht unterschätzen
Zwar gelten Lastenräder als relativ sicher, aber egal ob zwei oder drei Räder: Sie sind um einiges schwerer als normale Drahtesel und damit komplizierter zu manövrieren und kippanfälliger. "Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) empfiehlt daher Modelle mit Neigetechnik, die mehr Stabilität schaffen", ergänzt die Unfallexpertin von ERGO.
Sicherheit geht vor
"Wer zum ersten Mal mit einem beladenen Lastenrad unterwegs ist, sollte zunächst auf einer ruhigen Strecke üben, um sich an das Fahrverhalten in Kurven und beim Bremsen sowie das Hochfahren auf Bordsteine zu gewöhnen", rät Biewer. "Mitfahrer müssen mit einem Gurt gesichert sein und besonders bei Kindern darf ein Helm nicht fehlen." Noch mehr Sicherheit bieten Sitze mit integriertem Kopfschutz. Ebenfalls fest zu verstauen sind zu transportierende Gegenstände. Dafür eignen sich Gepäckgurte, Absperrnetze oder fest montierte Halterungen. Ragt die Ladung über die Boxen hinaus, kann ein Sicherungsnetz sinnvoll sein. Beim Fahrverhalten gilt: Vorsichtig und vorausschauend fahren. "Vor allem wer vollbeladen unterwegs ist, sollte seine Fahrweise und Geschwindigkeit anpassen", ergänzt die Unfallexpertin.
Verkehrsregeln für Lastenräder
Lastenräder unterliegen trotz ihrer Breite und ihres Gewichts denselben Verkehrsregeln wie normale Fahrräder. Das heißt: Sie müssen grundsätzlich auch Radwege nutzen, die als benutzungspflichtig ausgeschildert sind. Allerdings kann in manchen Fällen eine Ausnahme gelten: "Ist eine Nutzung des Radwegs im Einzelfall nicht zumutbar, weil dieser zum Beispiel zu schmal ist, soll nach einer Verwaltungsvorschrift die Nutzung der Fahrbahn nicht geahndet werden", erklärt Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Dann können Lastenradler also auf die Straße ausweichen. "Für das Abstellen und Parken gelten in den meisten Fällen dieselben Regeln wie für normale Fahrräder. Doch wer das Lastenrad in Bereichen abstellt, die Rettungswege blockieren oder Gehwege zu stark einengen, sodass Fußgänger behindert werden, riskiert ein Bußgeld", so Brandl. Manche Städte haben Sonderregeln für Lastenräder eingeführt. Die Juristin empfiehlt, sich über solche lokalen Besonderheiten zu informieren.
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