Pressemitteilung von Stopp Cindy-S e.V.

10 Monate CINDY-S: 70.000 Bürger'innen warten auf Antworten - Behörden schweigen, Politik duckt sich weg


01.06.2026 / ID: 442070
Auto & Verkehr

10 Monate CINDY-S: 70.000 Bürger'innen warten auf Antworten - Behörden schweigen, Politik duckt sich wegSeit dem 10. Juli 2025 belastet eine neue Abflugroute am Flughafen Frankfurt mehr als 70.000 Menschen mit Fluglärm - Fluglärm, dem sie nie zugestimmt haben und vor dem sie nie gewarnt wurden. Zehn Monate später haben die verantwortlichen Behörden - die Fluglärmkommission Frankfurt (FLK), Deutsche Flugsicherung (DFS), die Fraport AG und das Land Hessen - keine substanzielle Überprüfung vorgenommen, keine Abhilfemaßnahmen ergriffen und keine Verantwortung übernommen. Politiker auf allen Ebenen versagen gegenüber ihren Wählerinnen und Wählern. Stopp Cindy-S e.V. erklärt: Es reicht.


CINDY-S gefährdet nach wissenschaftlich gestützten Schätzungen Immobilienwerte von 1,5 bis 1,8 Milliarden Euro - verteilt auf 70.000 neu betroffene Bürgerinnen und Bürger in zehn Gemeinden.


Was geschieht - und warum es gestoppt werden muss


Keine substanzielle Aufsicht - seit zehn Monaten nicht.


CINDY-S stand seit seiner Einführung genau einmal auf der Tagesordnung der FLK - in der 281. Sitzung am 17. September 2025 - und dies nur für einen oberflächlichen Austausch über für den Fluglärm, nur wenig relevante Routeneinhaltestatistiken und rudimentären Lärmmonitoringdaten. Es hat keine substanzielle Überprüfung stattgefunden, keine unabhängige Bewertung und keine formelle Beratung darüber, ob die Route geändert oder zurückgezogen werden sollte. Der FLK-Vorsitzende hat deutlich gemacht, dass eine inhaltliche Diskussion frühestens im September 2026 stattfinden wird - eine sachliche Entscheidung möglicherweise erst Ende des Jahres. Fast eineinhalb Jahre, nachdem Zehntausende Menschen ihr gewohntes Leben verloren haben. CINDY-S ist keineswegs eine "Lärmschutzmaßnahme." Die Last wurde einfach auf die Anwohner rund um Darmstadt abgewälzt.


Behörden verstecken sich. Absichtlich.


Die FLK, die DFS, Fraport, Lufthansa und das Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) - Stabsstelle Fluglärmschutz - haben sich allesamt hinter Verfahrensverzögerungen und technischen Undurchsichtigkeiten versteckt oder schlicht geschwiegen. Formelle Beschwerden und Fachaufsichtsbeschwerden werden über Monate hinweg nicht beantwortet. Keine Behörde hat öffentlich Rechenschaft darüber abgelegt, wie CINDY-S beschlossen wurde, wer der eigentliche Treiber hinter der Routenverlegung war und auf welcher Grundlage die Entscheidung letztendlich getroffen wurde. Das alles ist keine bürokratische Trägheit. Es drängt sich vielmehr der Eindruck auf, dass Verantwortung hier systematisch vermieden wird.


Politiker versagen gegenüber ihren Wählerinnen und Wählern.


Mindestens 70.000 Menschen in Mörfelden-Walldorf, Langen, Groß-Zimmern, Büttelborn, Egelsbach, Erzhausen, Gräfenhausen, Wixhausen, Messel und Schneppenhausen sind massiv von CINDY-S betroffen und keine der heute drastisch betroffenen Gemeinden wurde in die Planung und Genehmigung der Route involviert. Keine einzige substanzielle parlamentarische Anfrage auf Landtags- oder Bundestagsebene hat zu einer verbindlichen amtlichen Überprüfung geführt.


Das Bundesverkehrsministerium hat nicht gehandelt. Die Hessische Landesregierung hat die FLK trotz mehrfacher Aufforderung der Bevölkerung und ausführlicher Berichterstattung in den Medien nicht angewiesen, tätig zu werden. Diese Wählerinnen und Wähler werden im Stich gelassen - sie wissen es, und sie sind wütend.


CINDY-S ist das Produkt eines behördlichen Versagens - und muss gestoppt werden.


CINDY-S wurde in einem Verfahren eingeführt, das eine sinnvolle öffentliche Beteiligung umgangen und eine ordnungsgemäße Umwelt- und Lärmschutzprüfung verhindert hat. Darüber hinaus drängt sich vehement der Eindruck auf, dass die Flugroute von den betrieblichen und wirtschaftlichen Interessen von Fraport, Lufthansa und der Stadt Darmstadt geleitet wurde. Ein demokratisches Mandat für die Fortführung der Route besteht nicht. Hinzu kommt: Die rechtliche Grundlage der Route ist in höchstem Maße problematisch.


"Wir werden nicht schweigen, bis diese Behörden und Politiker ihren Bürgerinnen und Bürgern ins Gesicht schauen und Antworten geben. Transparenz und Verantwortung sind keine Gefälligkeiten - sie sind demokratische Pflichten. Wir erwarten außerdem, dass die Politik eine vollständige Güterabwägung durchführt und nicht das Eigentum von 70.000 Menschen zum Teil zerstört." - Martin Unverzagt, Vereinsvorsitzender, Stopp Cindy-S e.V.


CINDY-S Zahlen, Daten, Fakten: Wer was getan hat - und wer gar nichts


Die FLK: Tagesordnungsmanipulation und Verfahrensfeigheit


- CINDY-S wurde am 10. Juli 2025 eingeführt. In den vergangenen zehn Monaten hat die FLK mehrere Sitzungen abgehalten, ohne ein einziges Mal einen substanziellen Tagesordnungspunkt zu den Auswirkungen der Route, ihrer Rechtsgrundlage oder den Einwänden der Gemeinden anzusetzen.


- Der einzige FLK-Bezug zu CINDY-S erfolgte in der 281. Sitzung (17. September 2025) und beschränkte sich auf routinemäßige Routeneinhaltestatistiken und Lärmmonitoringdaten - keine Überprüfung, keine Debatte, keine Entscheidung.


- FLK-Vorsitzender Paul-Gerhard Weiß hat formelle Anträge der Landkreise Darmstadt-Dieburg und Offenbach sowie der Gemeinde Erzhausen blockiert. Diese Anträge sind weiterhin nicht zur Beratung angesetzt.


- Der Vorsitzende hat signalisiert, dass CINDY-S frühestens im September 2026 auf der Tagesordnung erscheinen wird, mit einer substanziellen Beratung wohl erst Ende 2026 - was effektiv garantiert, dass frühestens in 15 bis 18 Monaten eine Entscheidung möglich ist.


- Mehrere formelle fachliche Anfragen an die Hessische Fluglärmschutzbeauftragte sind seit Monaten unbeantwortet.


DFS, Fraport und Lufthansa: Nutznießer ohne Rechenschaftspflicht


- Die DFS hat CINDY-S konzipiert und gegenüber den beteiligten Behörden und Gremien als federführende Fachbehörde verantwortet. Sie hat in keiner der betroffenen Gemeinden eine öffentliche Veranstaltung abgehalten, um ihre Entscheidungen zu erläutern oder zu rechtfertigen.


- Die DFS begründet die Route mit einem Lärmverteilungsmodell (Quelle 1), das die tatsächliche kurvenreiche Routenführung nicht korrekt abbildet. Dieses Modell wurde nicht unabhängig überprüft und den betroffenen Gemeinden bzw. ihren Fachberatern nicht vollständig zur Verfügung gestellt. Selbst das Umweltbundesamt (UBA; als Bundesbehörde maßgeblich in den Entscheidungsprozess involviert) weist in eigenen Veröffentlichungen darauf hin, dass Kurvenflüge höhere Maximalpegel verursachen können, sich die seitliche Schallausbreitung verändert und die Standardmethoden (DIN/AzB) diese Effekte nur eingeschränkt abbilden (siehe UBA Texte 93/2021 (Quelle 2)). Im Nachhinein werden die Ergebnisse der Analyse des UBAs von den am Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden und Unternehmen kleingeredet und finden keine Berücksichtigung.


- Fraport profitiert betrieblich von der Route. Das Unternehmen hat keine Erklärung veröffentlicht, die das Ausmaß der Belastungen für die Bevölkerung anerkennt.


- Lufthansa ist der primäre Nutzer von CINDY-S. Das Unternehmen hat keine öffentliche Erklärung zur Lärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner entlang der Route abgegeben.


- Gegen das Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (zuständig für die Stabsstelle Fluglärmschutz) eingereichte Fachaufsichtsbeschwerden haben keine substanziellen Antworten erhalten.


Die betroffenen Gemeinden: Ausmaß, Auswirkungen und finanzielle Folgen


- Mindestens 70.000 Einwohnerinnen und Einwohner in mindestens zehn Gemeinden - Mörfelden-Walldorf, Langen, Groß-Zimmern, Büttelborn, Egelsbach, Erzhausen, Gräfenhausen, Wixhausen, Messel und Schneppenhausen - sind neu von CINDY-S-Abfluglärm betroffen.


- Keine dieser Gemeinden wurde während der Planung oder Genehmigung der Route konsultiert.


- Die CINDY-S-Abflugroute gefährdet Immobilienvermögen in Höhe von schätzungsweise 1,5 bis 1,8 Milliarden Euro - für rund 70.000 neu belastete Einwohnerinnen und Einwohner in den betroffenen Gemeinden (Note 1).


- Die Route wurde fest eingeführt - eine vorläufige oder versuchsweise Einführung war rechtlich gar nicht möglich. Die Fluglärmkommission (FLK) wurde jedoch beauftragt, ein intensives Monitoring über mindestens ein Jahr durchzuführen. Bislang wurden keine öffentlichen Kriterien definiert, anhand derer dieses Monitoring bewertet wird oder die eine Kurskorrektur auslösen würden.


- Von betroffenen Gemeinden in Auftrag gegebene unabhängige Lärmmessungen zeigen Spitzenwerte von teilweise deutlich über 70dB beim Abfluglärm, die deutlich über den Prognosen der DFS-Modellierung liegen.


- Die Hessische Fluglärmschutzbeauftragte und der zuständige Minister haben es versäumt, auf formelle Beschwerden und Anfragen im Namen der betroffenen Gemeinden substanziell zu antworten. Die staatliche Behörde, die zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor übermäßigem Fluglärm verpflichtet ist, hat in der Praxis die Interessen der Luftfahrtindustrie geschützt oder zumindest nicht erkennbar die Interessen der Betroffenen durchgesetzt.


Politisches Versagen: Die Lücke in der Rechenschaftspflicht


- Keine parlamentarische Anfrage (Kleine oder Große Anfrage) im Hessischen Landtag hat zu einer verbindlichen amtlichen Verpflichtung zur Überprüfung von CINDY-S geführt.

Kein Beschluss der Kreistage Darmstadt-Dieburg oder Offenbach fordert verbindlich die Aussetzung oder formelle Überarbeitung der Route.


- Das Bundesverkehrsministerium hat keine Anweisung an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) bzw. die DFS erteilt, die Routenplanung im südlichen Sektor des Frankfurter Flughafens zu überprüfen.


- Die Hessische Landesregierung hat ihre Befugnisse nicht genutzt, um die FLK anzuweisen, die Beratungen zu CINDY-S zu beschleunigen.


- Mitglieder des Bundestages aus den betroffenen Wahlkreisen haben keine verbindlichen Anträge gestellt und keine ministeriellen Zusagen erwirkt.


Die Bürgerinnen und Bürger fordern


- Sofortige Einberufung einer außerordentlichen FLK-Sitzung mit CINDY-S als einzigem Tagesordnungspunkt und vollständiger Beteiligung der betroffenen Gemeinden.


- Sofortige Aussetzung von CINDY-S bis zum Abschluss einer unabhängigen Lärmschutzprüfung unter Einbindung der betroffenen Gemeinden.


- Verbindliche öffentliche Stellungnahmen innerhalb von 30 Tagen von gewählten Vertretern auf Kreis-, Landes- und Bundesebene.


(Note 1): Schätzung auf Basis des anteiligen Wohnimmobilienbestands der direkt neu belasteten Bereiche der betroffenen Gemeinden (Gesamtbestand ca. 14,9 Mrd. €, Marktpreise Q1/Q2 2026, Hessisches Statistisches Landesamt 31.12.2024) sowie eines wissenschaftlich belegten Wertverlusts von 10-12 % infolge neuer Flugrouten. Quelle: Studie zur Flughafenerweiterung Berlin-Brandenburg (Springer, Annals of Regional Science, 2014 (Quelle 3)), die einen durchschnittlichen Wertverlust von 9,6-12,8 % für Immobilien unter neuen Flugrouten unter 1.000 m Überflughöhe ermittelte. Die Zahl von 70.000 bezieht sich auf neu durch CINDY-S belastete Einwohnerinnen und Einwohner; die Gesamtzahl der von Fluglärm betroffenen Personen in der Region liegt höher. Die Schätzung bezieht sich auf Angebotspreisniveaus; reale Verluste entstehen beim Verkauf. Eigentümer (ca. 50 % der Haushalte) sind direkt betroffen. Quelle: Von Claude AI im Mai 2026 erstellte Analyse der Sachschäden.


Info Links/Quellen:


- Quelle 1 / DFS Lärmverteilungsmodell: https://www.fraport.com/de/newsroom/pressemitteilungen/2026/q2/weiterentwickeltes-betriebskonzept-am-flughafen-frankfurt--laerm.html  


- Quelle 2 / UBA Texte 93/2021: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ueberpruefung-verbesserung-der-berechnungsverfahren  und https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/5750/publikationen/2021-06-17_texte_93-2021_berechnung_fluglaerm_abschlussbericht.pdf 


Quelle 3 / Studie zur Flughafenerweiterung Berlin-Brandenburg (Springer, Annals of Regional Science, 2014): https://doi.org/10.1007/s00168-014-0609-1
CINDY-S Fraport Flughafen Frankfurt Abflugroute Flugverkehr Fluglärm Stopp Cindy-S e.V. Anwohner Überprüfungsverfahren Bundesaufsichtsamt Flugsicherung Deutsche Flugsicherung Lärmschutz

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