Ladung auf dem Anhänger: Bußgeld, Punkte und gefährliche Irrtümer
16.09.2026 / ID: 445984
Auto & Verkehr
Pähl, im August 2026 - Mit dem Herbst füllen sich bei vielen die Anhänger wieder - mit Gartenabfall und Grünschnittl. Das Vergleichsportal versicherungsvergleiche.de erinnert daran, dass § 22 der Straßenverkehrs-Ordnung eine Ladungssicherung verlangt, die auch bei einer Vollbremsung hält.
Sitzt die Ladung nicht fest, greift der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog: Ab 35 Euro zahlt der Fahrer, bei Gefährdung anderer kommen 60 Euro und ein Punkt hinzu, bei einer Sachbeschädigung 75 Euro und ein Punkt. Lässt der Halter die Fahrt zu, zahlt er 135 Euro und erhält ebenfalls einen Punkt.
Einen Punkt übersehen viele Halter: Die transportierte Ladung selbst - Möbel, Fahrräder, Werkzeug - deckt weder die Haftpflicht noch die Kasko des Anhängers. Dafür brauchen Halter ihre Hausrat- oder eine eigene Transportversicherung.
"Die meisten sichern zu locker und glauben, im Schadenfall zahle schon irgendeine Police. Für die Ladung stimmt das nicht. Ein paar Spanngurte und eine Antirutschmatte kosten wenige Euro - und ersparen Bußgeld, Punkte und Streit mit der Versicherung."
- Andreas Quast, Gründer und Geschäftsführer von versicherungsvergleiche.de
Weiterführende Informationen: https://versicherungsvergleiche.de/anhaenger-wohnwagen/
Über versicherungsvergleiche.de
Das Portal versicherungsvergleiche.de ist ein unabhängiger Versicherungsvergleich mit Sitz in Pähl. Gründer und Geschäftsführer Andreas Quast ist seit 1993 als Versicherungsmakler (§ 34d GewO) im deutschen Markt tätig. Das Portal bündelt Vergleichsrechner, Ratgeber und persönliche Beratung für über 50 Versicherungsarten - von Kfz und Anhänger über Boot bis zu Gewerbe- und Vorsorgeversicherungen.
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