Pressemitteilung von HUK-COBURG Unternehmenskommunikation

Bei der richtigen Kfz-Versicherung stimmen Preis und Leistung


15.10.2026 / ID: 447280
Auto & Verkehr

Bei der richtigen Kfz-Versicherung stimmen Preis und LeistungCoburg, 15.10.2026


Autofahrer, die jetzt genau hinschauen und sich für einen kostengünstigen Kfz-Versicherer entscheiden, können schnell mehrere hundert Euro sparen. Wie? Das Kfz-Versicherungsjahr geht für viele Versicherte zu Ende. Genau der richtige Zeitpunkt für die Fragen: Stimmt der Preis noch? Welche Leistungen bekomme ich für mein Geld?


Ein umfassender Marktüberblick ist für eine Antwort unerlässlich. Viele Autobesitzer nutzen dazu ein Vergleichsportal. Verbrauchermedien raten allerdings bei mindestens zwei Portalen zu vergleichen. Doch selbst damit bekommt man keinen vollständigen Überblick. Kein Portal berücksichtigt alle Kfz-Versicherer und was die Leistungen betrifft, handelt es sich oft um Policen mit abgespeckten Leistungen.


Die HUK-COBURG, mit über 14 Millionen versicherten Fahrzeugen, Deutschlands größter Kfz-Versicherer, lässt sich auf keinem Portal listen. Verbraucherschützer empfehlen deshalb, auch Angebote direkt auf den Webseiten von bekannt günstigen Kfz-Versicherungen zu rechnen.


Zusätzliches Sparpotential ist möglich


Selbst bei einem günstigen Anbieter lassen sich mit der Einbindung von Telematik-Tarifen Prämien noch einmal reduzieren. Denn Telematik belohnt sicheres, vorausschauendes Fahren. „In der Autoversicherung der HUK-COBURG können so jährlich bis zu 30 Prozent in der Kfz-Haftpflicht- und Kasko-Versicherung gespart werden“, sagt Michael Müller, Abteilungsleiter Kraftfahrtversicherung der HUK-COBURG. Und wer nach einem Kasko-Schaden bereit ist, sein beschädigtes Auto im Werkstattnetz des Versicherers reparieren zu lassen, kann beim Kasko-Beitrag von Nachlässen profitieren. Bei der HUK-COBURG sind es 20 Prozent. Weiteres Sparpotential steckt in der Erhöhung des Selbstbehaltes.


Im Schadenfall zählen die Leistungen


Der günstige Preis allein sollte, wie die HUK-COBURG mitteilt, kein alleiniges Entscheidungskriterium sein. Nur ein kritischer Blick auf die Leistungen schützt vor bösen Überraschungen im Schadenfall. Viel Wert legen Verbraucherschützer auf die Deckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Statt der gesetzlich vorgeschriebenen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden sollte eine Kfz-Haftpflicht mit einer Deckungssumme von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen werden.


Empfehlenswert ist auch eine Mallorca-Police, die bei einer Fahrt mit einem gemieteten Pkw in vielen Ländern des europäischen Auslands schützt. Ist bei einem Haftpflichtschaden die ausländische Deckungssumme der Mietwagen-Versicherung nicht ausreichend, übernimmt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung die Differenz bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Ein Blick in die Versicherungsunterlagen zeigt, ob die Mallorca-Police in der eigenen Kfz-Versicherung enthalten ist.


Eine gute Kasko-Versicherung verzichtet auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, zahlt bei Zusammenstößen mit Tieren aller Art. Außerdem sind nicht nur Marderschäden, sondern generell Tierbissschäden sowie die daraus resultierenden Folgeschäden am Pkw mitversichert.


Ein ganz spezielles Thema in der Kasko-Versicherung sind Neuwagen. Abhängig von der Kilometerleistung verlieren sie im ersten Jahr durchschnittlich zwischen 20 bis 30 Prozent ihres Wertes. Für Besitzer von Neuwagen – aber auch von neuen Gebrauchtwagen – ist der Totalschaden also ein besonderes Risiko. Entsprechend wichtig ist die Neupreisentschädigung für Neuwagen bzw. die Kaufwertentschädigung für neue Gebrauchtwagen in den ersten zwei bzw. drei Jahren.


Wie lässt sich die Kfz-Versicherung wechseln


Viele Versicherungsverträge laufen vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Entsprechend ist für viele Kfz-Verträge der Ablauf des Versicherungsjahres der 1. Januar. Wird der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein Jahr. Wer zum 1. Januar wechseln will, muss dies also bis einschließlich 30. November tun. Doch Achtung: Entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung ist der fristgerechte Eingang beim Kfz-Versicherer bis spätestens zum 30. November. Bevor man kündigt, sollte auf jeden Fall der Vertrag beim neuen Versicherer unter Dach und Fach sein, damit der Versicherungsschutz auch lückenlos besteht.

(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

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