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Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
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Pressemitteilung von Brigitta Mehring
ARAG Verbraucherinformation
05.06.2012 / ID: 63857
Auto & Verkehr
Am 8. Juni beginnt die Fußball-EM 2012. Viele deutsche Fans werden mit dem PKW zu den Spielen anreisen. In den Gastgeberländern Polen und Ukraine kann die Freude am Sport aber schnell zum Debakel werden, wenn man mit dem Auto einen Unfall hat. Und nach dem Crash geht"s mit den Problemen erst so richtig los: Sprachbarrieren, unbekannte Verwaltung, Papierflut und eventuell sogar ein endloses juristisches Nachspiel. ARAG Experten geben wichtige Hinweise für das Verhalten nach einem Unfall:
- Wichtigste Regel: Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.
- Rufen Sie die Polizei!
- Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, fragen Sie nach der "Grünen Karte" des Unfallgegners.
- Falls Sie eine Kamera dabei haben: Fotografieren Sie die Unfallstelle und einzelne Details.
- Fertigen Sie ein Unfallprotokoll an. Eine Vorlage des Europäischen Unfallberichts finden Sie unter http://www.arag.de/medien/pdf/service/euro_unfallbericht.pdf.
- Melden Sie umgehend den Schaden Ihrer eigenen Autohaftpflichtversicherung, spätestens innerhalb einer Woche. Auch wenn der Andere für den Unfall verantwortlich zu sein scheint.
- Organisieren Sie die Schadensregulierung! Das müssen Sie nicht direkt während der EM machen, sondern können es gelassen von zu Hause tun. Über den Zentralruf der Autoversicherer (bundeseinheitliche Nummer: 01 80/2 50 26)* gelangen Sie in Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners. Spätestens jetzt ist es nützlich, alle Unterlagen (Unfallbericht, Unfallbestätigung, evtl. grüne Versicherungskarte des Unfallgegners) parat zu haben.
Damit man bei einem Unfall im Ausland bestens gewappnet ist, sollten immer folgende Dokumente mit auf die Reise genommen werden und wer auf Nummer Sicher gehen will, schließt vor Reiseantritt nachstehende Verträge ab:
- Europäischer Unfallbericht (erhältlich bei Ihrer Versicherung)
- "Grüne Karte" (erhältlich bei Ihrer Versicherung)
- Schutzbrief
- Auslands-Krankenversicherung
- Vollkasko-Versicherung
Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/reise-und-freizeit
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