Sommer, Sonne, Auto weg - Was tun bei Autodiebstahl im Urlaub?
18.06.2012 / ID: 65655
Auto & Verkehr
Sommerzeit - Urlaubszeit. Die die schönste Zeit im Jahr kann schnell zur schlimmsten werden, wenn man im Ausland Opfer eines Autodiebstahls wird.
Viele Familien packen derzeit wieder voller Vorfreude ihre Koffer und fahren mit dem eigenen Auto gen Süden. Italien, Spanien und Kroatien sind die beliebtesten Ziele. "Doch die schönste Zeit im Jahr kann schnell zur schlimmsten werden, wenn man im Ausland Opfer eines Autodiebstahls wird", erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander Dauer aus Potsdam. Denn dort fühlt man sich noch hilfloser als zuhause. Zahlreiche Fragen stellen sich plötzlich: Was ist jetzt tun? An wen kann ich mich wenden? Wird die Versicherung für den Schaden überhaupt aufkommen?
Zuerst zur Polizei
Der Diebstahl sollte zuerst bei der örtlichen Polizei im Urlaubsland angezeigt werden. Dort wird man, ähnlich wie auch in Deutschland, alle Formalitäten aufnehmen. "Lassen Sie sich die Diebstahlsanzeige auf jeden Fall schriftlich geben, damit Sie einen Beweis in der Hand haben!", rät Verkehrsrechtler Dauer. Wichtig ist es zudem, am besten gleichzeitig die deutsche Polizei zu verständigen oder notfalls spätestens nach der Rückkehr, damit international nach dem Autodieb gefahndet wird.
Der Anwalt hilft weiter
Aber auch die Kasko-Versicherung muss unbedingt schnell informiert werden. Ein Anruf allein genügt allerdings nicht. "Die Schadensmeldung muss schriftlich erfolgen, denn erst dann beginnt die Monatsfrist zu laufen. Solange muss man nämlich warten, ob das gestohlene Auto wieder auftaucht", weiß Fachanwalt für Verkehrsrecht Alexander Dauer. Falls der Wagen tatsächlich unauffindbar ist, bekommt der Bestohlene den Neupreis oder den Wiederbeschaffungswert - doch hier machen nahezu alle Versicherungen Probleme. Am besten ist es, gleich einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Denn die Kasko-Versicherung muss in der Regel aber auch bei Autodiebstahl im Ausland zahlen, das entschied sogar das Landgericht Ingolstadt. In dem Fall hat ein Mann seinen Wagen mehrere Tage in einem öffentlichen, videoüberwachten Parkhaus im europäischen Ausland abgestellt, der dort gestohlen wurde. Die Kasko-Versicherung hat den Schaden zu ersetzen, urteilten die Richter unmissverständlich.
Tipp vom Fachanwalt für Verkehrsrecht: Wenn Ihr Auto im europäischen Ausland gestohlen wird, sollten Sie unverzüglich einen Verkehrsrechtsanwalt kontaktieren. Er weiß, wie vorzugehen ist, steht Ihnen kompetent und hilfreich zur Seite und kümmert sich um eventuelle Probleme mit Ihrer Kasko-Versicherung. Speichern Sie sich doch einfach seine Telefonnummer für den Notfall im Handy, dann sind Sie auf der sicheren Seite!
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Rechtsanwalt Alexander Dauer
Kleine Gasse 2-3 14467 Potsdam
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