Pressemitteilung von Mario Hess

Kfz-Haftpflicht: Neue Typenklassen lassen Versicherungsbeiträge ansteigen


Auto & Verkehr

Für zahlreiche Autofahrer wird der Jahreswechsel wahrscheinlich zu einer teuren Angelegenheit. Grund dafür ist die Neudefinition der Typenklassen in der Kfz-Versicherung. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherer (GDV) ist rund die Hälfte aller in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge von der Umstufung betroffen.

Zu einer Typenklassenumstufung kommt es, da erstmalig das Alter der Versicherungsnehmer sowie des jüngsten Fahrzeugnutzers berücksichtigt werden. In der Regel führt dieser Aspekt bei der Kfz-Haftpflicht zu einer Verschiebung um eine Klasse, was laut GDV für 55 Prozent eine Stufe aufwärts und bei 36 Prozent eine abwärts bedeutet. Mit einer höheren Einstufung steigt allerdings der Versicherungsbeitrag. Details zur Berechnung der Beitragshöhe finden Interessierte unter http://www.versicherung-vergleichen.net/kfz-versicherung/kfz-haftpflicht/hoehe-des-beitrages-berechnen/

In der Vollkasko werden rund 45 Prozent der Fahrzeuge eine neue Typenklasseneinstufung erhalten - für ungefähr jedes dritte davon geht es hinsichtlich der Beiträge nach oben. In der Teilkaskoversicherung betrifft der Anstieg mehr als jedes fünfte umgestufte Fahrzeug (21 Prozent).

Nach den Berechnungen des GDV müssen Besitzer einiger Fahrzeuge nicht nur die Umstufung von einer in die nächste Typenklasse erwarten, sondern jene überspringen gleich mehrere Ränge. So geht es für Inhaber eines BMW 335I (390L) in der Kfz-Haftpflicht satte drei Klassen nach oben. Wer einen Astra-J Sportstourer 1.4 T fährt, findet sich demnächst sogar in Typenklasse 22 statt in 14 wieder. Natürlich werden andere Modelle künftig auch deutlich günstiger.

Neue Schadensfreiheitsstaffel

Mehr Berücksichtigung bei der Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten ab 2013 die unfallfreien Jahre eines Autofahrers. Endete die SF-Staffel bislang nach bei 25 Jahren, umfasst die neue Staffelung 35 Jahre.

Wichtig: Wer aufgrund der neuen Einstufung durch seine Versicherung eine Mitteilung zur Erhöhung der Beiträge erhält, kann generell mittels Sonderkündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen seinen Vertrag auflösen. Bis zum 30. November lässt sich die Kfz-Versicherung außerdem auf regulärem Weg wechseln. In beiden Fällen lohnt sich ein Vergleich der Anbieter auf http://www.versicherung-vergleichen.net/kfz-versicherung/kfz-versicherungsvergleich/
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