Pressemitteilung von Norbert Schock

Mitarbeiterschulung der Quadra Invest zum Thema: Denkmalschutz in Deutschland


10.09.2013 / ID: 135565
Bildung, Karriere & Schulungen

Die Berliner Quadra Invest GmbH, geleitet vom Geschäftsführer Herr Norbert Schock, ist ein erfolgreiches kundenorientiertes Berliner Immobilienunternehmen, welches durch Innovation und Kompetenz viele Jahre erfolgreich besteht. Viel Geld, Ärger und Verdruss bei der Verwirklichung von Immobilienobjekten können erspart bleiben, wenn sich alle Beteiligten durch eine fundierte Vorbereitung zum Ziel bewegen würden. Herr Norbert Schock erwartet von sich und seinen Mitarbeitern umsichtiges, erfolgs- und kundenorientiertes Handeln im Umgang und der Zusammenarbeit mit den verschiedenen Partnern und Kunden. Diese Prämissen sind tägliche Ziele und werden in der Ausbildung großgeschrieben.

Aktuelle Ansprüche an ein Denkmal sind je nach Zustand, Eigentümer und Nutzungswünschen sehr unterschiedlich. Was in einem Fall richtig ist, kann im anderen Fall falsch sein. Diese zu einfach formulierten Begriffe sind ebenso wie schön und unschön im Bereich der Kunst- und Denkmalpflege zu einfach gefasst. Bei Bewertungskriterien im Denkmalbereich ist es entscheidender Instandsetzungsvarianten unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen sowie der jeweiligen Zielsetzungen zu beurteilen.

Da Zielsetzungen oft im Auge des Betrachters bzw. des Besitzers liegen ist es notwendig eine neutrale Sichtweise zu gewinnen indem man bestimmte Berücksichtigungspunkte formuliert, die unter Umständen dazu führen einen Denkmalwert zu erkennen, der nicht auf den ersten Blick erscheint.

Welche Voraussetzungen muss ein Gegenstand erfüllen, um ein Denkmal zu sein?

Nicht jedes Objekt älteren Datums ist ein Denkmal. Es müssen vielmehr ganz bestimmte Kriterien vorliegen, wenn ein Gegenstand ein Denkmal im Sinn des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes sein soll:

Das Objekt muss von Menschen geschaffen sein.

Was die Natur hervorbringt, ist nicht Denkmal im Sinn des Denkmalschutzgesetzes. So fällt z. B. eine jahrhundertealte Steineiche ebenso wenig unter den Denkmalbegriff wie Versteinerungen oder Fossilien.

Das Objekt muss aus vergangener Zeit stammen.

Einigkeit besteht, dass das schutzwürdige Objekt aus einer abgeschlossenen, historischen Epoche stammen muss. Darunter versteht man jedenfalls die Zeit bis 1945. Bis dahin geschaffene Objekte können geschichtliche Zeugnisfunktion haben und den Stil, die Bauart, den Geschmack usw. früherer Zeiten widerspiegeln. Diskutiert wird derzeit, ob auch die Aufbauphase nach dem 2. Weltkrieg, also die Zeit bis etwa 1968, als abgeschlossene historische Epoche betrachtet werden kann.

Das Objekt muss von geschichtlicher, künstlerischer, städtebaulicher, wissenschaftlicher oder volkskundlicher Bedeutung sein.
Diese Bedeutung wird vor allem durch Gutachten der Fachleute beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege festgestellt. Hier spielt die wissenschaftliche Arbeit, insbesondere die Quellenforschung, eine wichtige Rolle. Bei der Beurteilung des Objekts sind u. a. Seltenheitswert, Einzigartigkeit, Alter und Maß an Ursprünglichkeit zu beachten.

Die Erhaltung des Denkmals muss im Interesse der Allgemeinheit liegen.

Ob dies der Fall ist, beurteilt sich in erster Linie nach dem Wissens und Kenntnisstand sachverständiger Kreise.
Weiterhin ist es wichtig die Nutzung eines Denkmals zu betrachten. Ohne Nutzung ist ein Denkmal nicht zu halten. Man muss unbedingt den Aufwand an Kosten bei der Instandsetzung eines Denkmals im Auge behalten. Ist es möglich das Denkmal so zu nutzen, dass die Renovierungs- und Restaurierungskosten gerechtfertigt sind?

Diese und weitere Punkte wurden vertieft diskutiert und in weiteren Weiterbildungsveranstaltungen den Teilnehmern nahe gebracht. Das Interesse der Teilnehmer lässt auf eine erfolgreiche Fortführung dieser Veranstaltungsreihe hoffen.

V.i.S.d.P.:

Norbert Schock
Quadra Invest
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Ahornallee 8 14050 Berlin

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