Gründungszuschuss bei GmbH-Gründung
15.10.2013 / ID: 141013
Bildung, Karriere & Schulungen
Auch Gründer aus der Arbeitslosigkeit, für die die Rechtsform der GmbH eine gute Lösung für Ihre Selbstständigkeit darstellt, müssen auf den Gründungszuschuss nicht verzichten. Bei Gründung mit der Rechtsform der GmbH sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten.
Ein wesentlicher Punkt ist die Höhe des Gehaltes. Falls ein regelmäßiges Gehalt, beispielsweise für die Tätigkeit als Geschäftsführer vorgesehen ist, sollte dieses für die Bezugsdauer des Gründungzuschusses während der Grundförderung unterhalb der nachweisbaren Lebenshaltungskosten liegen, so dass ein Bedarf für den Gründungszuschuss erkennbar ist. Falls von Beginn an laufende Erträge der GmbH erwirtschaftet werden (wie dies im Einzelfall beim Erwerb einer GmbH der Fall ist) sollte zudem darauf geachtet werden, dass diese beispielsweise durch anfängliche Investitionen und/oder betriebliche Aufwendungen laut Businessplan (http://www.foerdermittel-experte.de/businessplan-gruenderzuschuss.html) gering gehalten werden.
In der Praxis gibt es nun folgende Möglichkeiten:
Neugründung einer GmbH im Rahmen der Selbstständigkeit, als Alleingesellschafter oder als Teamgründung.
Hier ist u.a. auf den Zeitpunkt der Gründung zu achten, da die GmbH Gründung aus Sicht der Agentur für Arbeit häufig erst mit dem Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister angenommen wird und erst ab diesem Zeitpunkt der Gründungszuschuss bewilligt werden kann.
Kauf oder Beteiligung an einer bestehenden GmbH
Der Gründer erwirbt die GmbH im Ganzen oder wird Teilgesellschafter, ohne jedoch vorher in der GmbH tätig gewesen zu sein (sog. Management-Buy-In). Dies ist bei typischerweise bei Unternehmenskäufen der Fall.
Angestellter erwirbt Anteile an dem Unternehmen, in dem er tätig ist
Eine GmbH besteht bereits, jedoch ist der Unternehmensgründer bereits in der GmbH tätig (sog. Management-Buy-Out). Dies ist in vielen Fällen die anspruchsvollste Variante. Hier geklärt und darstellbar sein, dass der Unternehmensgründer zumindest einen Tag arbeitslos ist oder werden würde.
Für allen Varianten können Existenzgründer Gründungszuschuss beantragen. Die formalen Schritte wie Arbeitssuchend-Meldung und die Arbeitslosenmeldung sind dabei exakt einzuhalten. Die Ausführungen gelten auch für die kleine GmbH (UG).
Richtiger formaler und inhaltlicher Umgang mit der Agentur für Arbeit wichtiger als Detailfragen der GmbH-Gründung
Zur erfolgreichen Beantragung des Gründungszuschusses bei der GmbH-Gründung gehören alle Schritte, die für die Beantragung des Gründungszuschusses gelten. Wenn von Beginn an richtig mit der Agentur kommuniziert wird, ein professioneller und überzeugender Businessplan (http://www.foerdermittel-experte.de/businessplan-gruenderzuschuss.html) vorliegt, können spezielle Fragen, die im Rahmen der GmbH-Gründung auftauchen können, als mitgeprüft und in der Sache positiv vorliegend angenommen werden. Dies führt dazu, dass Themen wie Sperrminorität sowie Prüfung der Selbstständigkeit bei geschäftsführenden Gesellschaftern, wie dies beispielsweise von Sozialversicherungsträgern vorgenommen werden, keiner weiteren Prüfung unterzogen werden.
Weitere Informationen zum Gründungszuschuss, Ebook mit Tipps zur Beantragung und Businessplan Tool finden Sie unter http://www.foerdermittel-experte.de/businessplan-gruenderzuschuss.html
foerdermittel-experte.de
Diplom-Betriebswirt Andreas M. Idelmann
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Tel.: 0211 - 911 82 196
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