Pressemitteilung von Hendrik Lehmann

ATLANTICLUX Versicherungen - Informationen zu Nettopolicen, Vermittlungsgebühren und Vergütungsvereinbarungen


01.04.2014 / ID: 162526
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Das heißt die Versicherungsprämien enthielten keine Anteile für eine Vermittlungsprovision. Diese Idee entspricht modernen Vorgaben der Transparenz von Kosten, so wie sie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Stichwort: Retrozessionen oder Kick-Back), die europäische Gesetzgebung (Stichwort: MiFID-Richtline) fordern.

Auch die Versicherungsberatung, die den Verbraucher- und Anlegerschutz ganz nach vorn stellt, geht in ihrem Grundmodell nach der Gewerbeordnung von sogenannten Nettopolicen aus. Dabei wurde dem Atlanticlux Versicherungsnehmer von Anfang an dargestellt, welcher Betrag zum Sparen und welcher Betrag zur Deckung der Abschlussgebühren und Verwaltungskosten verwendet wird.

Weshalb sind Nettopolicen vorteilhaft?

Weil der Versicherungsnehmer genau erkennt, wie hoch die Provisionskosten der Versicherung sind. Diese Provisionskosten werden bekanntlich gesondert ausgewiesen und damit auch erkennbar.

Viel Ärger und Probleme bereitete allerdings die der deutschen Bevölkerung unbekannte Idee, dass die Provision nicht das Schicksal der Lebensversicherung teilt.

Viele Versicherungsnehmer beendeten nach einer gewissen Zeit im Rahmen ihrer Möglichkeit, Lebensversicherungsverträge zu kündigen, die Vertragsverhältnisse.

Diese Entscheidungen wurden selbstverständlich akzeptiert.

Die Provisionsvereinbarung blieb allerdings erhalten. Dies führte zu einer Fülle von rechtlichen Auseinandersetzungen, welche das gute Image der Versicherung schädigten, insbesondere, weil Rechtsanwälte, u. a. ein Jürgen Melchior, Erich-Weinert-Promenade 23 in 23966 Wismar, ihre Öffentlichkeitsarbeit dahingehend gestalteten zu behaupten, das Schlimmste was es gäbe, seien Nettopolicen.

Die Nettopolice hatte den Nachteil, dass die Provision auch dann fällig war, wenn die Versicherung beendet wurde.

Dieses eigentlich selbstverständliche Prinzip überraschte den Markt und führte zu teils erbitterten Auseinandersetzungen, bis der Bundesgerichtshof entschied, dass Nettopolicen unter Verbraucher- und Anlegerschutzgesichtspunkten korrekt seien und der ATLANTICLUX Versicherung schlussendlich Recht gab.

Der Renommee Schaden bei oberflächlicher Betrachtung war allerdings gegeben.

Die Geschäftsführung der ATLANTICLUX Versicherung hat sich daher vor einiger Zeit entschieden, nur noch Versicherungsprodukte anzubieten, die als Bruttoversicherungen und Bruttopolicen angesehen werden.

Kritik führte zu Irritationen, obwohl juristisch gesehen die Verträge in Ordnung waren, dies hatten zahlreiche Gerichte der Atlanticlux bestätigt, ist dem Verbraucher nicht klar geworden, dass jedes Versicherungsunternehmen so arbeitet. Ein gutes Image wird nicht erkämpft, sondern entscheidend sind gute Leistungen, gute Lebensversicherung (http://gute-lebensversicherung.de/news/) für die Versicherungsnehmer und für die Versicherten zu erbringen.

Die Atlanticlux S.A. (ATL) hat von Fitch Ratings das ´BBB´-Finanzstärkerating (Insurer Financial Strength, IFS) und das ´BBB´-Emittentenausfallrating (Issurer Default Rating, IDR) mit stabiliem Ausblick bereits zum dritten Mal in Folge bestätigt bekommen. Laut Fitch Rating Zitat: "Die ATL ist einem nur begrenzten direkten Kapitalanlagerisiko ausgesetzt, weil das Risiko rückläufiger Aktienmärkte von Versicherungsnehmern sowie garantiegebenden externen Partner getragen wird. Insgesamt sieht daher Fitch für die Atlanticlux Lebensversicherung S. A. eine Herabstufung der Ratings in der nahen Zukunft als unwahrscheinlich an."

V.i.S.d.P.:

Dipl. - Ing. Oliwer Mikus
Redakteur
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich
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Betzenstraße 6 66111 Saarbrücken

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