Pressemitteilung von Juliane Zielonka

Expertenhotline zur finanziellen Absicherung für Auszubildende und Berufseinsteiger


Bildung, Karriere & Schulungen

Berlin - Auszubildende und Young Professionals haben noch keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Rentenkasse. Dieser besteht erst nach fünf Jahren Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei weniger als einem Jahr Beschäftigung fehlt zudem Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Damit ist eine ganze nachwachsende Generation vom sozialen Abstieg gefährdet.

"Eine private Absicherung mit guten Leistungen ist für junge Leute absolut notwendig, da der Staat im Ernstfall kaum Leistungen erbringt." erklärt der Dr. Michael Werner, langjähriger Prüfer und Dozent beim Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (BWV). "Die Versicherung sollte durch eine Nachversicherungsgarantie alle ausstehenden Lebenssituationen berücksichtigen und nicht unnötig teuer sein."

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bietet als einzige Versicherung eine fundamentale Basis zur Existenzsicherung für junge Leute. Sie springt ein, wenn der Versicherte aus eigener Kraft nicht mehr in der Lage ist, sein Einkommen zu erwirtschaften. Die Berufsunfähigkeitsrente wird bereits dann gezahlt, wenn der Versicherte seinen Beruf für mindestens sechs Monate zu 50 Prozent nicht mehr ausüben kann.

Gerade junge Menschen profitieren durch ihr niedriges Alter von günstigen Einstiegsbeiträgen. Dieser Vorteil rentiert sich auf dem gesamten Lebensweg. Eine Police mit Nachversicherungsgarantie bietet zusätzlichen Schutz bei Karrierewechsel und Familienplanung.

Mit 21 Jahren Erfahrung im Versicherungswesen ist Diplom-Ökonom Werner ein erfahrener Kenner der Branche. Allen Interessierten steht er während der Telefonaktion mit Tipps und Tricks zur Seite und verhilft zum Überblick im Tarifdschungel. Weitere Informationen unter http://www.berufsunfaehigkeit.com/nachversicherung
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