Schleswig-Holstein: Bildungsministerium blockiert aktiv Legastheniker
29.06.2011
Bildung, Karriere & Schulungen
"Ich stehe auf der Warteliste der Hochschule, obwohl ich mit einem Schulgutachten bereits den Studienplatz hätte", ärgert sich Hendrik. "Mein Schulleiter darf mir seit Mai kein Schulgutachten mit einer Abiturnote ohne Punktabzug für meine mangelhafte Rechtschreibung ausstellen, wie es für Legastheniker sonst möglich ist", so Hendrik. Für Anna* ist es noch unglücklicher gelaufen. Sie hat im letzten Jahr ihr Abitur in Schleswig-Holstein bestanden und hat ein Schulgutachten mit einer bereinigten Abiturnote für eine Studienplatzbewerbung erhalten. Nachdem sie sich nach einem Praktikum erst dieses Jahr für ein Studium bewirbt, braucht sie ein neues Schulgutachten und steht nun vor dem Aus. "Mein Schulleiter hat ein Schreiben vom Bildungsministerium erhalten, wo ihm untersagt wird, die Abiturnote ohne die Rechtschreibung auszuweisen. Er darf mir nur ein verbales Zeugnis geben, wo er aussagt, dass ich durch meine Legasthenie ein Handicap beim Abi hatte. Die Universität in Hamburg, wo ich mich bewerben wollte, hat sich darüber nur verwundert geäußert, denn sie brauchen eine Note, was auch nachvollziehbar ist", bedauert Anna. "Ich schaffe nun den NC für Politikwissenschaften nicht und werde in der freien Berufswahl durch das Ministerium behindert", sagt Anna wütend.
Der Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie hat das Ministerium auf den Missstand deutlich hingewiesen, denn in anderen Bundesländern erhalten Abiturienten mit einer Legasthenie weiterhin Schulgutachten, wo die Rechtschreibleistung nicht bewertet wird. "Kluge Köpfe werden in Schleswig-Holstein massiv blockiert. Es ist schon eine Leistung, wenn sich ein Schüler mit einer Legasthenie bis zum Abitur durchgeboxt hat und dann werden ihm erneut Steine in den Weg gelegt", so Urte Rudolph, Vorstand des Landesverbandes Legasthenie und Dyskalkulie. "Hochschulstart hat zum Umgang mit Schulgutachten klare Regelungen geschaffen. Abiturienten mit einer Legasthenie legen dort ihr Schulgutachten vor, sie erhalten so eine Chancengleichheit im Vergabeprozess, das wurde uns aktuell bestätigt", berichtet Rudolph.
Die Bundesregierung hat am 15.6.2011 den ersten Nationalen Aktionsplan der UN-Behindertenrechtskonvention vorgelegt. Auf Seite 45 steht: "Auch erwachsene Menschen mit Behinderungen haben Zugang zu Studium und Weiterbildung. Hochschulen und ihre Angebote sind barrierefrei. Sie berücksichtigen die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten von Studierenden mit Behinderungen durch umfassende Nachteilsausgleiche und andere Maßnahmen." Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie appelliert an die Bildungsministerien der Länder, nicht dem Weg von Schleswig-Holstein zu folgen, sondern sich ihrer Verantwortung gegenüber Schülern mit einer Teilleistungsstörung zu stellen und ihnen die Wege in eine begabungsgerechte Ausbildung zu öffnen, statt sie bewusst zu versperren. Das negative Beispiel aus Schleswig-Holstein zeigt, dass es in den Ländern noch viel zu tun gibt, damit die Bildungspolitik endlich die notwendige Fachkompetenz aufbaut, um anforderungsgerechte Rahmenbedingungen für Menschen mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie zu schaffen.
Weitere Informationen zum Thema und zum Bundesverband Legasthenie und
Dyskalkulie e.V. sind im Internet unter http://www.bvl-legasthenie.de abrufbar.
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