Der richtige Versicherungsschutz für Auszubildende
27.08.2015
Bildung, Karriere & Schulungen
Anja aus Nürnberg beginnt am ersten September ihre Lehre zur Versicherungskauffrau bei der NÜRNBERGER Versicherung (http://www.nuernberger.de). Das ist ihr erster Schritt ins Berufsleben. Ihre Pläne für die Zukunft sind groß, doch sie weiß auch, dass es so manchen Stolperstein gibt, der diese Pläne durcheinanderbringen kann. Um kein unnötiges Risiko einzugehen, trifft sie sich schon vor ihrem Ausbildungsbeginn mit einem ihrer zukünftigen Kollegen und lässt sich zum Thema Versicherungsschutz beraten.
Sorglos im Krankheitsfall
Welche Versicherungen ein Azubi braucht, kann unterschiedlich sein. Sicher ist, dass sich Anja über ihre Krankenversicherung keine Sorgen machen muss. Als Auszubildende ist sie gesetzlich pflichtversichert. Hätte sie sich für ein Studium entschieden, müsste sie sich überlegen, ob sie in der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern mitversichert bleibt oder zum studentischen Tarif in die gesetzliche bzw. in eine private Krankenversicherung eintreten will.
Auszubildende sind bei Haftpflichtschäden über die Eltern abgesichert
Bei der Haftpflichtversicherung (http://www.nuernberger.de/produkte/Auto__Haus_und_Recht/haftpflicht/privathaftpflicht/index.html) ist es ähnlich. Bis zum Ende der Erstausbildung können Azubis und Studierende in der Haftpflicht ihrer Eltern mitversichert bleiben. Das ist wichtig, denn wenn man zum Beispiel jemanden unabsichtlich verletzt, können schnell sehr hohe Kosten entstehen. Wenn die betroffene Person dauerhafte Schäden davonträgt, muss der Verursacher unter Umständen eine lebenslange Entschädigung zahlen, die sich schnell auf mehrere Millionen summiert.
Hausratversicherung ab der ersten eigenen Wohnung
Etwas mehr Gedanken sollte man sich machen, wenn man zum Ausbildungsbeginn in eine eigene Wohnung zieht. Dann wird eine Hausratversicherung (http://www.nuernberger.de/produkte/Auto__Haus_und_Recht/hausrat_u_a_/hausratschutz/index.html) nötig. Diese entschädigt immer dann, wenn das Hab und Gut durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser zu Schaden oder bei einem Einbruch abhandenkommt. Auch Fahrraddiebstahl kann man im Rahmen der Hausratpolice versichern. Die Beitragshöhe und damit auch die Versicherungssumme hängen vom Wert der Möbel und anderer Wertgegenstände ab. Anja hat gerade erst von ihren Eltern zum Abitur einen großen Flatscreen geschenkt bekommen und entscheidet sich daher für eine Hausratversicherung, von der auch Überspannungsschäden nach einem Blitzschlag abgedeckt werden.
Die eigene Arbeitskraft versichern
"Auf jeden Fall brauchst Du eine Berufsunfähigkeitsversicherung (http://www.nuernberger.de/produkte/vorsorge_fuer_jung___alt/berufsunfaehigkeit/index.html)!", rät ihr Sven Zettelmeier von der NÜRNBERGER. "Wenn man mal den Wert der eigenen Arbeitskraft bis zur Rente aufaddiert, dann kommen immense Summen zusammen." So wie man ein neues Auto Vollkasko versichert, so sollte man auch die eigene Arbeitskraft versichern. Kann der angestrebte oder erlernte Beruf wegen Unfall oder Krankheit später nicht ausgeübt werden, reicht gerade bei jungen Menschen die magere gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente nicht aus, um finanziell ein Leben lang zurechtzukommen. Deshalb sollten junge Leute schon während des Studiums oder der Ausbildung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen - die zahlt im Ernstfall eine lebenslange Rente, selbst wenn man wegen Unfalls oder schwerer Krankheit schon als Studierender erwerbsunfähig wird und den versicherten Beruf noch gar nicht ausübt.
Auch in der Freizeit sicher unterwegs
Als Sven Zettelmeier ihr alles erklärt hat, stellt Anja noch eine Frage: "Was passiert denn, wenn ich mal einen Unfall habe?" Dafür hat Anja die gesetzliche Unfallversicherung. Aber sie sichert Auszubildende nur am Arbeitsplatz und auf dem direkten Weg zur Arbeit ab. Auch auf dem Weg in die Pause ist sie versichert, jedoch nicht während ihrer Pause zum Beispiel in der Kantine. Falls sie wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit einmal nicht mehr arbeiten können sollte, bekommt sie von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Rente ausgezahlt. Diese beträgt gerade einmal zwei Drittel des vorherigen Einkommens des Auszubildenden. Risiken aus Unfällen in der Freizeit deckt sie nicht. Doch hier passieren die meisten Unfälle. Gegen eine mögliche Invalidität und deren finanzielle Folgen schützt nur eine private Unfallversicherung (http://www.nuernberger.de/produkte/vorsorge_fuer_jung___alt/unfall/index.html).
Nachdem nun alle Fragen geklärt und Risiken abgesichert sind, kann Anja unbesorgt ihre Ausbildung beginnen und hat den Kopf für viele neue Eindrücke frei.
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