Pressemitteilung von Lautenschlagerstraße 23

Selbstständige Tätigkeit während Krankschreibung | Detektive Stuttgart


Bildung, Karriere & Schulungen

Im Jahr 2015 wurde die Aaden Wirtschaftsdetektei Stuttgart vom Rechtsvertreter eines Klinikums aus Norddeutschland kontaktiert. Einer ihrer Ärzte befand sich seit längerer Zeit im Krankenstand, und aufgrund eines externen Hinweises hegte das Klinikum den begründeten Verdacht, dass der betreffende Arzt während seiner bescheinigten Arbeitsunfähigkeit selbständig in einer Stuttgarter Praxis arbeitete, die bekanntermaßen sein ehemaliger Partner führte. Die Klinik beauftragte die Aaden Detektive Stuttgart mit der Prüfung dieses Verdachts.

Legendierter Praxisbesuch durch unseren Detektiv

Gemeinsam mit der Einsatzleitung erarbeitete einer unserer Stuttgarter Privatdetektive eine dem Anlass angemessene simple Legende und begab sich ohne vorherige Terminabsprache zur Praxis des Partners, in der die Zielperson vermutet wurde. Der Fall sollte sich selten einfach gestalten, denn bereits an der Fassade entdeckte unser Ermittler den Namen der Zielperson als leitender Arzt einer Praxisgemeinschaft aus zwei Medizinern. Somit wurde bereits an dieser Stelle offenkundig, dass die Zielperson der Aaden Detektei Stuttgart einer unerlaubten Nebentätigkeit nachging. Nun musste noch geprüft werden, ob der Mediziner dies auch während der laufenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung tat und sich somit neben des Vertragsbruchs durch die Nebentätigkeit auch noch des Krankschreibungsmissbrauchs schuldig machte.

Behandlung des Privatdetektivs durch die Zielperson

Unser Detektiv aus Stuttgart betrat das Gebäude und fand auf der Praxisetage ein weiteres Hinweisschild mit dem Namen der Zielperson. Im Empfangsraum wurde er von einer unbekannten Mitarbeiterin gebeten, eine ganze Reihe von Unterlagen auszufüllen. Anschließend brachte man ihn nach sehr kurzer Wartezeit in einen Behandlungsraum, wo sich kurz darauf die Zielperson im Arztkittel zu ihm gesellte – glücklicherweise war es die Zielperson selbst und nicht der Geschäftspartner aus demselben Medizinzweig. Der eigentliche Klinikmitarbeiter stellte einige Fragen und behandelte unseren Ermittler im Anschluss. Abschließend erstellte der Arzt einen Befund zur Untersuchung unseres Privatdetektivs in Stuttgart.

Wasserdichtes Ermittlungsergebnis unserer Detektei

Um neben seiner Zeugenaussage und dem offenkundigen Praxisschild auch noch einen schriftlichen Beweis vorlegen zu können, bat unser Ermittler der Aaden Wirtschaftsdetektei Stuttgart um Barzahlung mit Direktrechnung. Diese Rechnung wurde durch die Zielperson handschriftlich unterschrieben – ebenso wie der Befundbericht, der dem Detektiv noch zusätzlich ausgehändigt wurde. Somit verfügten unsere Stuttgarter Detektive bereits nach wenigen Ermittlungsstunden über ein perfektes Ermittlungsergebnis – das ist nun wirklich keine Selbstverständlichkeit im Detektei-Gewerbe, denn Ermittlungen können sehr zeitaufwändig und zuweilen auch frustrierend sein.

Letztlich konnten durch diesen einzigen Einsatz der Aaden Detektei Stuttgart folgende Tatbestände zweifellos und gerichtsfest nachgewiesen werden: Lohnfortzahlungsbetrug, Ausübung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit und Krankschreibungsmissbrauch. Die Zielperson kassierte doppelt ab, indem sie die Lohnfortzahlung des beauftragenden Klinikums kassierte und zusätzlich Einnahmen aus ihrer selbständigen Tätigkeit generierte.

Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Stuttgart
Lautenschlagerstraße 23
D-70173 Stuttgart
Tel.: 0711 7153 011-0
Fax: 0711 7153 011-9
E-Mail: info@aaden-detektive-stuttgart.de
Web: <a href="http://www.aaden-detektive-stuttgart.de">http://www.aaden-detektive-stuttgart.de</a>

Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Gabriele Ulott
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 83824

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<a href="http://aaden-detektive-blog.blogspot.de/2015/12/selbststandige-tatigkeit-wahrend.html">http://aaden-detektive-blog.blogspot.de/2015/12/selbststandige-tatigkeit-wahrend.html</a>

Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH Stuttgart
70173 Stuttgart Lautenschlagerstraße 23
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