Die richtige Wahl der Rechtsform für Startups mit selbststaendigkeit.de
15.08.2016 / ID: 236361
Bildung, Karriere & Schulungen

Die Rechtspersönlichkeit
Nur wenn ein Unternehmen über eine Rechtspersönlichkeit verfügt, kann es am Geschäftsleben teilnehmen. Existenzgründer können dabei als Einzelunternehmer am Markt auftreten. Genauso gut können Sie aber auch ein Unternehmen als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft gründen.
Auch wenn die Rechtsformen im Laufe der Unternehmensgeschichte geändert werden können, bleibt die Auswahl der Rechtspersönlichkeit eine weitreichende Entscheidung für Existenzgründer und Startups. Deshalb bietet die Plattform selbststaendigkeit.de mit dem Rechtsformanalyser eine dazu nützliche Unterstützung unter http://selbstaendigkeit.de/service/rechtsformanalyser an.
Die Statistik
Im ersten Schritt ist ein Blick in die Statistik der gewählten Rechtformen hilfreich. Im Jahr 2015 wurden 706.876 Gewerbe angemeldet. Die Statistik enthält keine Zahlen über Freiberufler, da sie ihre Tätigkeiten nicht als Gewerbe anmelden müssen. Bei ihnen überwiegen deutlich die Einzelunternehmen und Partnergesellschaften. Die Angaben lauten:
- Rund 78 % wurden als Einzelunternehmen gegründet.
- 13 % waren Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH).
- 5 % wurden als Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet.
- 2 % entstanden als GmbH & CO.KG.
- 0,3 % entfielen auf die Offenen Handelsgesellschaften (OHG).
- 0,2 % waren Kommanditgesellschaften (KG).
Die Vorüberlegungen
Im zweiten Schritt sind Vorüberlegungen anzustellen. Die allermeisten Startups und Existenzgründungen sind, wie die Statistik zeigt, in der Rechtsform des Einzelunternehmens entstanden. Dieser Wert ist mehr als ein statistischer Hinweis. Er belegt, dass sich diese Rechtsform als die richtige für Startups erwiesen hat. Dennoch ist kein Existenzgründer davon befreit, die Auswahl der für sein künftiges Unternehmen geeigneten Rechtsform nach eigenen Erwägungen zu treffen. Kriterien sind das Geschäftsmodell, die Höhe des Startkapitals, die Zahl der Gesellschafter oder die Haftung für unternehmerische Risiken.
Die Fragen
Um die Vorüberlegungen zu strukturieren und die richtige Wahl zu erleichtern, werden im dritten Schritt den Existenzgründern über selbsständigkeit.de zwölf Fragen zur Beantwortung vorgelegt:
- Wie hoch ist die Zahl der Gesellschafter bei der Gründung und ist der Beitritt weiterer vorgesehen?
- Wie hoch sollen die Gründungskosten sein?
- Wie viel Eigenkapital soll eingezahlt werden?
- Ist eine gewerbliche oder freiberufliche Selbstständigkeit geplant?
- Soll eine Sachgründung vorgenommen werden?
- Kommt eine Beschränkung der persönlichen Haftung in Frage?
- Sind Geschäftsrisiken zu versichern?
- Welcher Jahresumsatz ist geplant?
- Wird der Jahresabschluss veröffentlicht?
- Ist das Startup ins Handelsregister einzutragen?
- Welchen Umfang wird die Buchhaltung haben?
- Werden Fördermittel beantragt?
Die Beantwortung dieser Fragen ermöglicht dem Existenzgründer eine individuelle Vorauswahl der geeigneten Rechtsform für sein künftiges Unternehmen.
Die Wahl
Die richtige Wahl der Rechtsform für Startups und Existenzgründungen fällt im vierten Schritt zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Bei den Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, des Handelsrechts und des Partnerschaftsrechts haften die Gesellschafter mit ihrem eigenen Vermögen und benötigen aber kein Mindestkapital.
Die Gesellschafter der GmbH, der Aktiengesellschaft (AG) oder der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkte UG) können sich kapitalmäßig beteiligen, ohne der Geschäftsführung anzugehören. Die Kapitalgesellschaften sind selbst juristische Personen.
Die richtige Wahl der Rechtsform wird für Startups durch den Rechtsformanalyser von selbststaendigkeit.de untersützt.
Fazit
Die richtige Wahl der Rechtsform ist für ein Startup eine wichtige und komplizierte Entscheidung. Mit seinem Analysetool hilft die Plattform selbststaendigkeit.de jedem Existenzgründer bei dieser wichtigen Entscheidung.
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