"Wohin mit dem Resturlaub?" - Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice
11.01.2018 / ID: 280750
Bildung, Karriere & Schulungen
Angela S. aus Hannover:
Ich habe noch Resturlaub aus 2017. Stimmt es, dass ich ihn bis Ende März nehmen muss oder kann ich die fünf Tage für einen längeren Sommerurlaub aufheben?
Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
In der Regel müssen Arbeitnehmer ihren Urlaub im gleichen Jahr nehmen, in dem der Urlaubsanspruch entsteht. Ansonsten verfällt er ersatzlos. Eine Übertragung auf das nächste Jahr ist nur aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen möglich. Ein dringender betrieblicher Grund ist zum Beispiel ein hoher Krankenstand im Unternehmen. Ein persönlicher Grund wäre, wenn Arbeitnehmer selbst krank waren. In diesen Fällen können sie den Urlaub auf das erste Quartal des neuen Jahres übertragen. Eine Übertragung auf den Sommer ist meist nicht möglich - außer, wenn dies beispielsweise in einem Tarifvertrag festgelegt ist. Ein Anspruch auf eine solche Übertragung über den 31. März hinaus kann sich außerdem aus einer sogenannten betrieblichen Übung ergeben - das heißt, wenn es im Betrieb immer so gehandhabt wird. Natürlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch individuell vereinbaren, dass eine verlängerte Übertragung des Resturlaubs möglich ist. Das ist allerdings Verhandlungssache. Auf eine solche Regelung haben Arbeitnehmer keinen Anspruch.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.057
Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter http://www.das.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.
Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die "ERGO Group" als Quelle an.
Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
ERGO Group D.A.S. Rechtsschutz Rechtschutzversicherung Hartzkom Verbraucher Verbraucherfrage Urlaub Resturlaub Arbeitnehmer Arbeitgeber Anspruch Übertragung
http://www.ergo.com
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Victoriaplatz 2 40477 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM
Hansastraße 17 80686 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Dr. Claudia Wagner
19.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Fahrradfahren im Herbst und Winter - Saisonale Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
Fahrradfahren im Herbst und Winter - Saisonale Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
14.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Privatinsolvenz: Chance für einen Neuanfang - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Privatinsolvenz: Chance für einen Neuanfang - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
13.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Haftpflichtversicherung regelmäßig prüfen - Tipp der Woche der ERGO Versicherung
Haftpflichtversicherung regelmäßig prüfen - Tipp der Woche der ERGO Versicherung
06.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Erbe ausschlagen? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Erbe ausschlagen? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
05.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Wenn die Heizung kalt bleibt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Wenn die Heizung kalt bleibt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Weitere Artikel in dieser Kategorie
16.06.2026 | Büchmann / Seminare KG
Senioren-Assistenz - Existenzgründung im sozialen Bereich
Senioren-Assistenz - Existenzgründung im sozialen Bereich
16.06.2026 | Büro Dennis Besseler
Vom Amazonas zur Entscheidung unter Unsicherheit: Dennis Besseler veröffentlicht Buch, Hörbuch und Podcast
Vom Amazonas zur Entscheidung unter Unsicherheit: Dennis Besseler veröffentlicht Buch, Hörbuch und Podcast
16.06.2026 | Digital Campus Vorarlberg
Digitale Zukunft kommt nach Dornbirn: Digital Campus Vorarlberg eröffnet neuen Standort am Campus V
Digitale Zukunft kommt nach Dornbirn: Digital Campus Vorarlberg eröffnet neuen Standort am Campus V
16.06.2026 | BTB - Bildungswerk für therapeutische Berufe
Neuer BTB-Fernlehrgang „Traumafachberater/in“ vermittelt praxisnahe Kompetenzen im Umgang mit traumatisierten Menschen
Neuer BTB-Fernlehrgang „Traumafachberater/in“ vermittelt praxisnahe Kompetenzen im Umgang mit traumatisierten Menschen
15.06.2026 | Anna Jacobs
Führungskräfteentwicklung im Wandel der Arbeitswelt
Führungskräfteentwicklung im Wandel der Arbeitswelt

