Pressemitteilung von Herr Achim Schulz

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Agile Compliance: Techniken für Compliance Officer

Welche Techniken benötigst du für ein agiles Compliance Management? Agile Compliance: Techniken für Compliance Officer unterstützt dich beim Aufbau eines agilen Compliance Managements. Die digitale Transformation führt zu komplexeren Anforderungen an Compliance Officer. Nun gilt es das Compliance Management fit für die Zukunft zu machen. New Work + Compliance: Das muss beachtet werden!


Während in der Vergangenheit lediglich einzelne Branchen oder Prozessschritte innerhalb eines Unternehmens von der Digitalisierung betroffen waren, steht heute die gesamte Wertschöpfungskette eines Unternehmens - von der Geschäftsidee über die Entwicklung von Produkten oder Dienstleistungen, den Einkauf bis hin zu Verkauf und Service - auf dem Prüfstand.


Mit S&P Inside erhältst du einen Überblick zu Agile Compliance mit folgenden Schwerpunkten:


> IDW Trend Watch: Ist eine aussagekräftige Berichterstattung in der digitalen Welt noch möglich?

> Agile Compliance: Anforderungen an ein agiles Management

> Agile Methoden für Compliance Officer

> Agiles Auditing

> Agile Maßnahmenplanung im Compliance Management

> Agile Ergebniskommunikation

> 5 Regeln für ein agileres Management


Single Officer: Kennen Sie Ihre neuen Aufgaben als Single Officer? Mit der S&P Tool Box erfüllen Sie die neuen Pflichten

§ 81 Abs. 5 WpHG fordert von Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Ernennung eines Beauftragten, der die Verantwortung dafür trägt, dass das Wertpapierdienstleistungsunternehmen seine Verpflichtungen in Bezug auf den Schutz von Finanzinstrumenten und Geldern von Kunden einhält. Der Beauftragte kann daneben auch weitere Aufgaben wahrnehmen.


Die neuen Mindestanforderungen an die ordnungsgemäße Erbringung des Depotgeschäfts und den Schutz von Kundenfinanzinstrumenten (MaDepot) geben dem Anwender eine Übersicht und Zusammenstellung der einschlägigen aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WpDU). Darüber hinaus erhält der Anwender zu ausgewählten Fragen die Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt).


Das WpDU hat gemäß § 84 Abs. 4 WpHG geeignete Vorkehrungen zu treffen, um die Eigentumsrechte der Kunden an den für sie verwahrten Finanzinstrumenten zu schützen. Das gilt insbesondere auch für den Fall der Insolvenz des Unternehmens.


Dazu gehören auch solche Vorkehrungen, die eine unbefugte Nutzung der Kundenfinanzinstrumente zugunsten des WpDU oder Dritter verhindern. Die Voraussetzungen und Schranken der Verwendung von Kundenbeständen für Rechnung des WpDU oder Dritter sind in § 84 Abs. 6 WpHG näher beschrieben.


Weitere Informationen erhalten Sie mit Seminare Compliance oder direkt in unserem Informationsblog Single Officer.


Compliance-Management-System: Bußgeldmindernde Wirkung wurde mit BGH-Urteil vom 09.05.2017 bestätigt

Das BGH-Urteil vom 09.05.2017 bestätigt explizit die bußgeldmindernde Wirkung eines Compliance-Management-Systems und unterstreicht die Bedeutung einer angemessenen und wirksamen Aufbau- und Ablauforganisation zum Umgang mit Compliance-Risiken. In Seminare Compliance bearbeiten Sie die typischen Compliance-Risiken, wie Anti-Korruption, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Datenschutz und Tax-Compliance.


Mehr zum Leitsatz des BGH-Urteils vom 09.05.2017: Minderung der Geldbuße gegen eine sog. Leitungsperson bei Installation eines Compliance-Systems zur Vermeidung von Rechtsverstößen oder in Seminare Compliance.



Die inhaltlichen Details sowie viele weitere Seminare zum Thema Compliance findest du direkt hier.


Du hast noch Fragen oder wünscht eine persönliche Beratung? Unser Service-Team steht dir gerne jederzeit zur Verfügung: 089/452 429 70 100.
Compliance Management

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Feringastraße 12 A
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