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Rechtliche Betreuung Teil 3


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Rechtliche Betreuung Teil 3Grundsätzlich benennen die Betreuungsgerichte die Betreuer. Die Betroffenen dürfen hierzu eigene Vorschläge in einer Betreuungsverfügung einbringen, die die Richter berücksichtigen müssen. Wer ganz sichergehen will, den gewünschten Betreuer zu bekommen, kann alternativ eine Vorsorgevollmacht für eine Person seines Vertrauens ausstellen.

Seit Januar 2023 gilt , dass sich Berufsbetreuer und Betreute vor Beginn einer Betreuung persönlich kennenlernen sollen. Auf diese Weise können Betroffene ein Gespür dafür bekommen, ob der Betreuer zu ihnen passt oder auch nicht.

Befugnisse und Aufgabenkreise rechtlicher Betreuer
Betreuer vertreten die Betreuten bei Bedarf in praktisch allen Lebenslagen. Sie kümmern sich um Steuern und Finanzen, gesundheitliche Belange, Haushaltsangelegenheiten und entscheiden gegebenenfalls, ob die betreute Person zuhause wohnen kann oder besser in ein Pflegeheim ziehen sollte. Bei wichtigen Angelegenheiten wie Umzug, Klinikaufenthalten oder weitreichenden finanziellen Entscheidungen müssen die Betreuer das Betreuungsgericht um Erlaubnis bitten. Nur in wenigen Ausnahmefällen dürfen Betreuer Entscheidungen allein treffen.

Sofern das Betreuungsgericht jeweils das Postgeheimnis lockert, dürfen sie auch Briefe sowie E-Mails an die betreute Person lesen und Telefonanrufe annehmen. Seit Januar 2023 gilt allerdings: Auch wenn rechtliche Betreuer die Korrespondenz mit Behörden oder Gerichten übernehmen, werden der betreuten Person trotzdem alle Schriftstücke zugesendet.

Wichtig: Wenn ein rechtlicher Betreuer bestellt wird, so darf er nur für die Aufgabenbereiche eingesetzt werden, die der Betreffende nicht mehr allein ausführen kann. Ebenso gilt, dass er die Wünsche des Betreuten berücksichtigen muss und nur bei den Aufgaben unterstützt, für die er eingesetzt worden ist (§ 1901 BGB).
Darüber hinaus haften Betreuer, falls sie ihre Pflichten verletzen. Das heißt, sie müssen unter Umständen ihre Schutzbefohlenen für die Folgen von Fehlern entschädigen.

FAZIT
-Können Menschen aus geistigen, seelischen oder körperlichen Gründen ihren Alltag nicht (mehr) meistern, übernehmen auf Antrag rechtliche Betreuer die Verantwortung für ihre Belange.
-Über Einsatz, Umfang, Beginn, Dauer und Ende der rechtlichen Betreuung entscheiden Betreuungsgerichte.
-Die rechtliche Betreuung kann grundsätzlich nicht gegen den Willen der Betroffenen durchgesetzt werden. Die Wünsche der Betreuten müssen berücksichtigt werden.
-Wollen betreute Personen den Betreuer wechseln oder die Betreuung beenden, können sie einen Antrag beim Betreuungsgericht einreichen.
-Rechtliche Betreuer dürfen nur in den Bereichen unterstützen, in denen sie vom Betreuungsgericht eingesetzt werden. Bei wichtigen Entscheidungen wie z. B. der Wahl des Wohnortes der Betreuten, müssen Betreuer bei Gericht um Erlaubnis bitten

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