Pressemitteilung von Dr. Ebert Schnell-Lernsysteme

"Wir machen Träume wahr..."


Bildung, Karriere & Schulungen

"Wir machen Träume wahr..."Eines der wichtigsten Mittel zur Verkaufsförderung ist die Werbung. Das Anpreisen von Produkten und Dienstleistungen kann auf mannigfaltige Arten geschehen. Die jeweilige Werbung selbst kann dabei informativ oder suggestiv erfolgen. Die Unterscheidung zwischen diesen beiden Charakteristika wird deshalb auch gelegentlich in der Prüfung thematisiert. Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert zeigt in seinem kostenlosen Schulungsvideo, worin sich diese beiden Formen der Werbung unterscheiden.

Die alte Kaufmannsregel "Wer nicht wirbt, stirbt." hat nach wie vor Gültigkeit. Dazu stehen dem Anbieter zahlreiche Möglichkeiten und Werbeträger zur Verfügung. Neben dem Informationsträger wie z.B. Werbefaltblatt oder Online-Anzeige, und der Gestaltung, etwa durch die Verwendung von Bildern, Großschrift, Fettschrift oder Bildmaterial spielt aber auch der Charakter der Werbung eine wichtige Rolle. Werbung kann in diesem Sinne informativ oder suggestiv sein.

Sachlich oder unterschwellig

-Informative Werbung sind Zahlen, Daten, Fakten, also sachliche Informationen. Tendenziell ist informative Werbung vor allem zu finden im Investitionsgüterbereich. Hier interessieren sich Kunden eher für sachliche Informationen, zum Beispiel über Verwendungsmöglichkeiten. Der Begriff Investitionsgüterbereich meint Maschinen im weitesten Sinne. Somit richtet sich diese Art der sachlichen, informativen Werbung eher an Unternehmen und nicht an den Endverbraucher.

-Suggestive Werbung ist dagegen nicht sachlich, sondern sie ist unterschwellig.

Die Schlüsselbegriffe zur Unterscheidung der beiden Werbeformen von informativer sind somit sachlich in Bezug auf informative Werbung und unterschwellig im Hinblick auf suggestive Werbung, oder als Schlüsselbegriffpaar "informativ - sachlich, suggestiv - unterschwellig".

Wird in der Prüfung nun noch hinterfragt, was denn mit "unterschwellig" gemeint ist, kann dies präzisiert werden mit: "Es zielt auf Gefühle und Wünsche des Käufers." Dazu wird zunächst ermittelt, was dieser Käufer gar gerne wäre, wie er sich gerne sehen würde, und dann suggeriert man ihm, dass er durch den Kauf dieses Produktes genau das erreicht.

Das komplette, kostenlose Video "Unterscheiden Sie informative u. suggestive Werbung! " finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens (http://mariusebertsblog.com/ ).

Firmenkontakt:

Dr. Ebert Schnell-Lernsysteme
Hauptstraße 127
69117 Heidelberg
Deutschland
3867 6138333

http://www.spasslerndenk-shop.ch

Pressekontakt:

Inhaber
Hauptstraße 127
69117 Heidelberg
038676138344
http://www.spasslerndenk-shop.ch


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Dr. Ebert Schnell-Lernsysteme
22.09.2023 | Dr. Ebert Schnell-Lernsysteme
Qualitätsfragen
12.09.2023 | Dr. Ebert Schnell-Lernsysteme
Sicher auf den Weg gebracht
22.08.2023 | Dr. Ebert Schnell-Lernsysteme
"Dann zahlen Sie mal schön..."
10.08.2023 | Dr. Ebert Schnell-Lernsysteme
Qualitäts-Oskar
21.07.2023 | Dr. Ebert Schnell-Lernsysteme
Abspaltungstendenzen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
24.11.2024 | Diplom-Psychologe
Online Coaching in angenehmer Privatsphäre
23.11.2024 | Diplom-Psychologe
Online Coaching + Vertrauen = Erfolg
22.11.2024 | Diplom-Psychologe
Outdoortraining - nicht ohne mein Team!
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 6
PM gesamt: 419.026
PM aufgerufen: 71.045.713