5 zusätzliche Urlaubstage im Jahr zur Weiterbildung
06.03.2024
Bildung, Karriere & Schulungen
Als Angestellte*r, Auszubildende*r und in einigen Bundesländern auch als Beamt*in, Richter*in und Soldat*in stehen Ihnen fünf zusätzliche Tage Sonderurlaub zu, während Ihnen Ihr Gehalt weitergezahlt wird. Das ist der sogenannte Bildungsurlaub, der in fast allen Bundesländern gesetzlich verankert ist - mit Ausnahme von Bayern und Sachsen, die bislang kein entsprechendes Gesetz erlassen haben.
Allerdings handelt es sich bei dieser Form des Sonderurlaubs nicht um freie Zeit zu Erholungszwecken, sondern um eine Freistellung, während der sich Arbeitnehmer weiterbilden sollen. Deswegen wird der Bildungsurlaub in einigen Bundesländern auch Bildungsfreistellung, Bildungszeit oder Arbeitnehmerweiterbildung genannt. Dabei muss die besuchte Weiterbildung nicht unbedingt einen Bezug zum derzeit ausgeübten Beruf oder den zurzeit hauptsächlichen Tätigkeiten haben, sondern kann durchaus andere berufliche, politische, allgemeine oder gesellschaftliche Zwecke erfüllen oder auch zur Qualifizierung bestimmter ehrenamtlicher Tätigkeiten dienen.
Mit Bildungsurlaub gegen Stress angehen
Bestimmt haben Sie schon mal davon gehört, dass jemand einen einwöchigen Sprachkurs in einer Stadt des entsprechenden Landes gemacht hat oder eine Studienreise zur deutsch-polnischen Beziehung nach Warschau.
Genau dasselbe ist beispielsweise auch mit Themen zur Stressbewältigung und Stressprävention möglich. Diese Seminare werden meistens vom Arbeitgeber auch problemlos akzeptiert. Denn seien wir einmal ehrlich: Wer von uns hat heutzutage keinen Stress? Termindruck sowohl auf der Arbeit als auch im Privatleben, eine stetig wachsende Anzahl an Aufgaben, die während eines Arbeitstages zu bearbeiten sind, neue Software, in die man sich einarbeiten muss oder gar ein komplett neuer Tätigkeitsbereich, der bewältigt werden möchte. Kein Wunder, dass so mancher Arbeitnehmer verzweifelt und arg gestresst ist.
Und dass es mit dem Stress nicht besser, sondern schlimmer wird, belegen Zahlen: In den letzten 15 Jahren ist die Summe der Krankheitstage, die auf psychische Erkrankungen wie Burn-out, Depressionen oder Angststörungen zurückzuführen sind (welche wiederum durch Stress und Überforderung ausgelöst wurden) um fast zehn Prozent gestiegen! Ebenso gestiegen ist die Dauer, die ein Arbeitnehmer aufgrund solch einer Erkrankung ausfällt. Außerdem hat sich auch der Anteil der Menschen, die aufgrund zu hoher psychischer Belastungen im Beruf in Frührente gehen in den letzten zwanzig Jahren fast verdoppelt! Insgesamt sollen in Deutschland sogar 30 Prozent der Menschen im erwerbsfähigen Alter (also zwischen 18 und 65 Jahren) eine stressbedingte psychische Erkrankung haben!
Wann, wenn nicht jetzt!
Höchste Zeit also, etwas gegen den Stress zu tun! Und wann kann man das besser, als zu einer Zeit, in der man vom Arbeitgeber extra dafür freigestellt worden ist und sich bestenfalls sogar an einem unserer wunderschönen Seminardestinationen, die wir extra zu diesem Zweck ausgewählt haben, aufhält?
Yoga auf Sylt, Qigong in Südtirol, Resilienztraining beim Wandern im Odenwald oder beim Segeln auf der Ostsee, Zen-Meditation im Elsass, Stressbewältigung in der ruhigen Umgebung eines Klosters und viele weitere mehr. Bei und mit uns ist einiges möglich.
Schauen sie daher am besten gleich auf unserer Website vorbei: https://www.biek-ausbildung.de/
Bei Fragen können Sie uns natürlich gerne jederzeit kontaktieren. Entweder über unser Formular (https://www.biek-ausbildung.de/kontakt/ ), telefonisch (06251 780 686) oder per E-Mail (info@biek-ausbildung.de).
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