Pressemitteilung von Achim Dupke

Die ärztliche Untersuchung im Auswahlverfahren der Polizei, Zoll und Bundespolizei (Teil 2)


03.12.2012 / ID: 91484
Bildung, Karriere & Schulungen

Die GEPAV Gesellschaft für Personalauswahlverfahren Achim Dupke ist ein bundesweiter Seminaranbieter für die Vorbereitung auf die Auswahlverfahren bei Polizei, Zoll und Bundespolizei.Die GEPAV informiert in zwei aufeinander folgenden Artikeln über die polizeiärztlichen Untersuchungen. An die Beamten der Polizei,Zoll und Bundespolizei werden hohe körperliche Anforderungen gestellt. Hierfür ist eine absolute gesundheitliche Eignung gefordert, welche auch für die kommenden Dienstjahre stabil bleiben soll. Die Gesundheitsuntersuchung wird durch Polizeiärzte im Rahmen des Eignungs- und Auswahlverfahrens der Polizei, Zoll und Bundespolizei durchgeführt. Im hier vorliegenden zweiten Teil werden die gesundheitlichen Ausschlussgründe aufgeführt.
Sind diese gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllt,oder liegen gesundheitliche Ausschlussgründe vor,ist eine Ausbildung oder Studium bei der Polizei,dem Zoll oder der Bundespolizei nicht möglich.Die Bewerbung bei der Polizei kann schon in diesem Stadium abgelehnt werden.
Ausschlussgründe:
Augenlaser-OP vor weniger als 12 Monaten (das Ergebnis der Augen-OP muss nach 12 oder mehr Monaten stabil sein).
Tragen von Kontaktlinsen ( im Dienst sind keine Kontaklinsen erlaubt).
Operativer Eingriff an Gelenken vor weniger als 12 bis 24 Monaten.
Bandscheiben-Operation.
Wirbelgleiten.
Allergien ,die eine dauerhafte Medikamentation verlangen.
Chronisch-rezidivierende Hautkrankheiten,z.B. Schuppenflechte oder Neurodermitis.
Chronisch-rezidivierende Darmerkrankungen,z.B. Colitis ulcerosa oder Morbus Crohn.
Andere chronische Infektionen, z.B. Hepatitis B,Hepatitis C.
Störungen der Blutgerinnung.
Stoffwechselerkrankungen, z.B. Schilddrüsenerkrankungen oder Diabetis mellitus,Zuckererkrankung.
Chronische Erkrankungen des zentzralen Nervensystems, z.B. hirnorganische Anfälle,Epilepsie,Migräne.
krankhafte Störungen des Gehörsinns,des Gleichgewichtsinns oder des Geruchsinns.
Autoimmunerkrankungen, z.B. Rheuma,bestimmte asthmatische Erkrankungsformen.
Sprachfehler,die die Kommunikation beeinträchtigen.
Noch aktuell bestehende psychotherapeutische Behandlungen,bei abgeschlossenen psychotherapeutischen Behandlungen sind die fachärztlichen Befundberichte einzureichen.
Bei anderen unklaren Krankheitsbildern entscheiden die Polizeiärzte.
Diese Aufführung von Ausschlussgründen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann zu jeder Zeit individuell je nach Krankheitsbild bewertet werden.
Es ist empfehlenswert, schon im zeitlichen Vorfeld einer Bewerbung bei der Polizei,den Kontakt zu einem der vielen Einstellungsberater der Polizei,des Zoll oder der Bundespolizei aufzunehmen.Möglicherweise lassen sich schon durch rechtzeitiges richtiges Handel,viele Unklarheiten ausräumen,sodaß die Ausbildung oder das Studium bei der Polizei oder den anderen Diensten bald beginnen kann.Wenn dann noch die Einstellungstests der Polizei oder bei den anderen Dienste gut bestanden werden,ist der berufliche Weg frei für eine Karriere in der Polizei,der Bundespolizei,dem Zoll oder dem BKA.Dabei unterstützt die GEPAV die Bewerber mit bundesweiten Seminaren zur Vorbereitung auf das Auswahlverfahren der Polizei.Bei weiteren Fragen hilft ein Blick in die umfanreichen Seiten der Homepage http://www.traumberuf-polizei.de weiter.




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